Pannen bei der Bundestagswahl 2021: AfD und Union wollen Wahl in Karls­ruhe über­prüfen lassen

01.12.2022

Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zum Bundestag ist 2021 in Berlin einiges schiefgelaufen. Für das Abgeordnetenhaus muss deshalb neu gewählt werden. AfD und Union wollen nun auch die Bundestagswahl überprüfen lassen.

Wegen der vielen Pannen bei der Bundestagswahl 2021 in Berlin wollen die Fraktionen von AfD und Union nun jeweils Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen. AfD-Fraktionsjustiziar Stephan Brandner teilte am Donnerstag mit, auch die Bundestagswahl müsse in Berlin vollständig wiederholt werden - so wie die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vom selben Tag. Parallel bereitet die CDU/CSU-Fraktion eine Beschwerde vor, wie ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Patrick Schnieder (CDU) der Rheinischen Post sagte.

"Wir sind überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Bundestages korrigieren und schnell für Rechtsklarheit sorgen wird", betonte Schnieder. Brandner erklärte: "Das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs ist eine juristische Ohrfeige für die Entscheidung der Koalition, nur in einem Fünftel der Wahllokale die Berliner Bundestagswahl zu wiederholen."

Beide Beschwerden richten sich gegen die Wahlprüfung durch den Bundestag. Dieser hatte am 10. November mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses beschlossen, dass die Wahl nur teilweise wiederholt wird. Betroffen sind demnach 327 der 2.256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Das sind die Bezirke, in denen es nachgewiesen Vorfälle gab. Die Union wollte, dass in insgesamt rund 1.200 Bezirken nachgewählt wird.

Die Wahl am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel, weswegen Wahllokale vorübergehend schließen mussten. Vielerorts blieben sie bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet, um den Wartenden noch die Stimmabgabe zu ermöglichen. Die Wahl zum Abgeordnetenhaus muss nach einem Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 16. November ganz wiederholt werden.

Beim Bundesverfassungsgericht sind bereits fünf Wahlprüfungsbeschwerden wegen der Entscheidung zur Bundestagswahl erfasst, wie ein Sprecher sagte. Die Frist dafür läuft zwei Monate, also bis 10. Januar. Beschwerde einlegen können unter anderem auch betroffene Wahlberechtigte, deren Einspruch vom Bundestag verworfen wurde. Diesmal hatte es insgesamt 2.172 Einsprüche gegeben - so viele wie nie zuvor. Die Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses umfasste zunächst 1.713 dieser Einsprüche. Es ist also gut möglich, dass bis Januar noch etliche Beschwerden in Karlsruhe eingehen. Danach dürfte mit einem recht schnellen Verfahren zu rechnen sein.

Auch gegen das Urteil zur Berlin-Wahl kann in Karlsruhe überprüft werden. Hierfür ist nur ein Monat Zeit. Zu diesem Komplex sind nach Auskunft des Sprechers bisher keine Beschwerden eingegangen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Pannen bei der Bundestagswahl 2021: . In: Legal Tribune Online, 01.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50345 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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