Einen Monat nach dem Grundsatzurteil aus Karlsruhe hat der Bundestag Konsequenzen gezogen und den Nachtragshaushalt für 2023 beschlossen. Dabei setzte er auch die Schuldenbremse aus – zum vierten Mal in Folge.
Der Bundestag hat den Nachtragshaushalt für das laufende Jahr verabschiedet. Das Parlament setzte dafür am Freitag erneut die Schuldenbremse aus. Der Etat für 2023 ist nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts damit rechtlich abgesichert.
Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass der Bund sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen darf. Daher waren Buchungskorrekturen notwendig, die aber dafür sorgten, dass auch für das Jahr 2023 die Schuldenbremse nicht eingehalten werden konnte. Denn rechnerisch hatte der Bund danach im Jahr 2023 70,61 Milliarden Euro Schulden aufgenommen und damit 44,8 Milliarden Euro mehr als erlaubt.
Notlage für 2023 rückwirkend erklärt
Der Bundestag hat daher nun erneut eine außergewöhnliche Notlage gemäß Art. 115 Abs. 2 S. 6 Grundgesetz erklärt und so zum vierten Mal in Folge die Schuldenbremse ausgesetzt. In den vergangenen Jahren hatte das Parlament dies zuerst mit der Corona-Krise und dann mit den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die deutschen Staatsfinanzen begründet.
Auch dieses Mal argumentierte die Bundesregierung damit, dass die tiefgreifenden humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen des Kriegs die staatliche Finanzlage beeinträchtigten. Zudem seien Schäden von der Flutkatastrophe aus dem Sommer 2021 noch nicht beseitigt. CSU-Generalsekretär Martin Huber warf der Ampel-Koalition vor, vorgeschobene Notlagen zu nutzen, um die Schuldenbremse auszusetzen. Vorgesehen sind für das laufende Haushaltsjahr nun Ausgaben in Höhe von 461,21 Milliarden Euro.
Neben der Aussetzung der Schuldenbremse sah der Etatbeschluss noch weitere Veränderungen vor, wie beispielsweise das Ende des Topfes für die Energiepreisbremsen. Auch für das kommende Jahr 2024 muss der Bundestag den Etat anpassen. Um die fehlenden Mittel zu kompensieren, wurde etwa die Erhöhung des CO2-Preises beschlossen: Ab 1. Januar soll eine Tonne CO2 nicht mehr 30 Euro, sondern 45 Euro kosten. Außerdem bekommen Familien mit hohen Einkommen künftig zudem kein Elterngeld mehr. Die Schuldenbremse soll vorerst aber nicht erneut ausgesetzt werden.
dpa/lmb/LTO-Redaktion
Korrekturen nach Schuldenbremse-Urteil des BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53434 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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