Aktuell haben Frauen, die bis zur 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, in Deutschland keinen Anspruch auf Mutterschutz. Familienministerin Paus will das ändern. Unterstützung kommt aus der NRW-CDU. Reicht das?
Familienministerin Lisa Paus (Grüne) wirbt für eine Ausweitung des Mutterschutzes auf Frauen, die zwischen der 15. und 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. Bislang haben betroffene Frauen nur bei einer sog. Totgeburt und damit in der Regel erst nach der 24. Schwangerschaftswoche einen Rechtsanspruch auf Mutterschutz. Das bedeutet Ansprüche auf Freistellung und Mutterschutzgeld, wie dies Frauen, die ihr Kind lebend gebären, zusteht.
"Eine Fehlgeburt zu haben, ist nicht nur für die Psyche eine große Belastung, sondern erfordert auch eine körperliche Regeneration", begründete Paus ihren Vorschlag gegenüber der dpa. Daher sei es "wichtig, dass diese Frauen besser geschützt werden".
Aktuell Unterscheidung zwischen Fehl- und Totgeburt
Auf LTO sprach sich Oscar Genter bereits im August für eine Reform aus. Zur aktuellen Rechtslage führte er aus, dass es für die Abgrenzung zwischen Fehl- und Totgeburt nach § 3 Mutterschutzgesetz auf den Begriff der Entbindung ankommt. Dieser hängt davon ab, wenn das Kind unter 500 Gramm gewogen hat und die 24. Schwangerschaftswoche nicht erreicht war. In diesen Fällen wäre das Kind nicht selbstständig lebensfähig. Es liegt dann keine Entbindung im Rechtssinne vor, sondern eine Fehlgeburt.
Diese Rechtslage will Paus ändern. Dies könne durch die Einführung "eines gestaffelten Mutterschutzes" geschehen, der bereits für Fehlgeburten ab der 15. Schwangerschaftswoche greife. "So könnte man statt der bestehenden harten Grenze bereits früher einen Anspruch auf Mutterschutz gewähren." Angaben dazu, wie genau die Dauer des Mutterschutzes dann geregelt oder gestaffelt werden sollte, machte Paus zunächst nicht. Die aktuelle Regelung sieht bei Frauen, die ab der 24. Woche eine Totgeburt erleiden, eine Mutterschutzdauer von 18 Monaten vor.
Unterstützung aus der Union?
Das Vorhaben, den Mutterschutz auszuweiten, hatte sich die gescheiterte Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Nach dem Auseinanderbrechen des Dreierbündnisses hofft Ministerin Paus nun auf den Bundestag. Sie würde "es sehr begrüßen und aktiv unterstützen, wenn hierzu aus der Mitte des Parlaments eine politische Initiative kommen würde", erklärte sie. Ihr Haus habe dazu auch bereits entsprechende Formulierungshilfen erarbeitet.
Unterstützung für die Initiative kommt aus der Union in NRW. CDU-Sozialminister Karl-Josef Laumann hatte schon am Montag auf Instagram für eine gestaffelte Mutterschutzregelung für Frauen nach einer Fehlgeburt geworben. "Ich unterstütze einen gestaffelten Mutterschutz, damit Frauen nach einer Fehlgeburt die nötige Zeit und Ruhe bekommen, die sie benötigen", schreibt der CDU-Politiker.
Dennoch dürfte es angesichts der fehlenden Regierungsmehrheit im Bundestag schwierig werden, das Vorhaben noch vor der für den 23. Februar vorgesehenen Neuwahl zum Deutschen Bundestag umzusetzen.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Noch in dieser Legislaturperiode?: . In: Legal Tribune Online, 20.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55907 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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