Am vergangenen Freitag haben die Bundestagsabgeordneten ein Gesetz zur Erhöhung ihrer Bezüge verabschiedet. Eine zusätzliche Zulage zur Abgeordnetendiät sollen in Zukunft auch die Vorsitzenden der Ausschüsse erhalten. Doch hiergegen regt sich Widerstand: Staatsrechtler halten die geplanten Zulagen für verfassungswidrig.
Wie Spiegel Online berichtet, halten die Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim und Hans-Peter Schneider die geplanten Zusatzeinkommen für Ausschussvorsitzende für verfassungswidrig. Von Arnim bezeichne die Amtszulage als eine "in Gesetz gegossene Verfassungswidrigkeit". Dabei berufe er sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG).
Dieses hatte 2000 entschieden, dass Amtszulagen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Parlamentarische Geschäftsführer und Ausschussvorsitzende im Thüringer Landtag verfassungswidrig sind. Sie unterwanderten die im Grundgesetz festgelegte Gleichheit und Freiheit des Mandats, weil sie Unterschiede zwischen den Abgeordneten erzeugten und das Karrieredenken beförderten (Urt. v. 21.07.2000, Az. 2 BvH 3/91, 2 BvH 4/91). Schneider hatte in dem Verfahren den Thüringer Landtag vertreten. Auch er gehe mittlerweile von einer Verfassungswidrigkeit aus.
Klärung könne abermals nur das BVerfG bringen. Hierfür müsste aber einer der Abgeordneten selbst tätig werden, nur sie wären in einem solchen Verfahren antragsbefugt. Von Arnim hoffe auf die Abgeordneten der Opposition.
mbr/LTO-Redaktion
Diätenerhöhung im Bundestag: . In: Legal Tribune Online, 24.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11146 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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