Der Bundestag hat das Klagerecht von Umweltverbänden erweitert. Nach dem am Donnerstagabend verabschiedeten Gesetz können die Verbände vor Gericht ziehen, wenn sie ganz allgemein Nachteile für die Umwelt befürchten. Bislang war dies in Deutschland nur zulässig, wenn bei großen Bauprojekten die Interessen Einzelner bedroht waren.
Mit den unter anderem im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vorgenommen Änderungen sollen die Vorgaben der EU-Richtlinie für Rechtsbehelfe von anerkannten Umweltvereinigungen umgesetzt werden.
Die bisherigen Regelungen waren im vergangenen Jahr vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) beanstandet worden. Die Luxemburger Richter hatten entschieden, dass eine Umweltorganisation gegen Entscheidungen vorgehen können muss, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können, ohne dass es dabei auf die Betroffenheit von Rechten Einzelner ankommen darf.
Hintergrund war eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (Bund) gegen das geplante Steinkohlekraftwerk Trianel im westfälischen Lünen. Das Oberlandesgericht Münster hatte damals den EuGH eingeschaltet, weil Zweifel am Klagerecht des Bund bestanden.
dpa/LTO-Redaktion
Nach EuGH-Urteil: . In: Legal Tribune Online, 09.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7512 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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