Am Freitag haben die Länder das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens einstimmig in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Es trage dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger nicht hinreichend Rechnung. Ziel des Vermittlungsverfahrens ist es, datenschutzrechtliche Verbesserungen zu erreichen.
Das neue Melderecht war bereits in der parlamentarischen Sommerpause heftig in die Kritik geraten, weil es den Einwohnermeldeämtern künftig erlauben würde, persönliche Daten wie Namen und Adressen an Privatunternehmen zu verkaufen, wenn die Bürger nicht ausdrücklich widersprechen.
Diese Regelung möchte der Bundesrat im Vermittlungsausschuss durch eine Einwilligungslösung ersetzen lassen.
tko/LTO-Redaktion
Melderecht im Vermittlungsverfahren: . In: Legal Tribune Online, 21.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7150 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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