Pflegeheime werden im Internet bewertet, eine Gesellschaft der Caritas wollte sich das nicht gefallen lassen. Jetzt ist sie vor dem BSG mit dem Antrag gescheitert, in Zukunft keine Zeugnisse mehr zu bekommen. Sie muss nun weitere Bewertungen abwarten, bevor sie erneut klagen kann.
Der Gesetzgeber hatte 2008 auf die Zustände in deutschen Pflegeeinrichtungen reagiert und geregelt, dass stationäre und ambulante Pflegeheime bundesweit geprüft werden. Die Ergebnisse werden in Schulnoten zusammengefasst und im Internet veröffentlicht.
Die Klägerin betreibt 14 Pflegeeinrichtungen und wollte sich zunächst nicht mit ihren schlechten Noten zufrieden geben. Als die beklagte Prüfstelle die Bewertungen zurückzog, ging sie noch einen Schritt weiter und verlangte, in Zukunft gar nicht mehr bewertet zu werden.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat der vorbeugenden Unterlassungsklage am Donnerstag jedoch das Rechtsschutzbedürfnis abgesprochen. Der Klägerin entstünden keine unzumutbaren Nachteile, wenn sie die sogenannten Transparenzberichte zunächst abwarte und erst im Nachhinein gegen eine möglicherweise rechtswidrige Bewertung klage (Urt. v. 16.05.2013, Az. B 3 P 5/12 R). Bereits das Landessozialgericht NRW hatte die Klage abgewiesen.
hog/LTO-Redaktion
BSG zum Pflege-TÜV: . In: Legal Tribune Online, 17.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8752 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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