BPatG gestattet Wortmarke "Troll": "zwergenartige, kauzige Figur"

11.08.2015

Das Markenamt hatte die Eintragung der Wortmarke "Troll" abgelehnt - unter Hinweis auf ein "wichtiges Wahrzeichen der Pfälzer Gastfreundschaft". Vor dem BPatG hatte der Antragsteller nun jedoch Erfolg.

Unter anderem für die Waren der Nizzaklassen 32 und 33 (alkoholfreie und alkoholhaltige Getränke mit Ausnahme von Bier) beantragte ein Mann aus Heilbronn beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Eintragung der Wortmarke "Troll". Das Markenamt weigerte sich jedoch. Zur Begründung führte die Behörde den in der Pfalz verbreiteten Brauch des "Trollshoppens" an. Dazu werde als letztes Getränk des Abends eine Mischung aus Weißwein und Sekt in einem großen Glas (Schoppen) getrunken, bevor der Betreffende den Heimweg antritt, sich also "trollt".

"Als wichtiges Wahrzeichen der Pfälzer verkörpere  er Gastfreundschaft, Geselligkeit und den großen Durst" und sei in "vielen Bereichen Deutschlands bekannt", so das DPMA weiter. Dieses Getränk werde bei der Bestellung in einer Gastwirtschaft üblicherweise verkürzt "Troll" genannt, die vom Antragssteller begehrte Marke sei daher für Mischgetränke rein beschreibend und nicht eintragungsfähig.

Das Bundespatentgericht (BPatG) sah dies anders. Auf die Beschwerde des Markenanmelders hin,  setzte es sich ausgiebig mit Bedeutung und Herkunft des Wortes Troll auseinander. Es kam schließlich zu dem Ergebnis, dass man unter einem Troll landläufig eine Gestalt aus der germanischen Mythologie verstehe, eine "zwergenartige, kauzige Figur", aber auch jemanden, der im Internet durch beleidigende und diskriminierende Kommentare auffällt. Die Assoziation des DPMA mit dem eher regional bekanntem Pfälzer "Trollschoppen" sei hingegen nicht ausreichend, um einer Markenanmeldung im Wege zu stehen (Beschl. v. 26.06.2015, Az. 26 W (pat) 548/14).

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BPatG gestattet Wortmarke "Troll": . In: Legal Tribune Online, 11.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16566 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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