Die 4. Kammer des VG Gießen hat mit einem am Montag bekannt gegebenen Beschluss einen gegen die Verkehrsüberwachung auf der B3 gerichteten Antrag abgelehnt. Der Antragsteller wollte erreichen, dass auf der Straße in der Stadtlage von Marburg nicht mehr geblitzt werden darf.
Die 4. Kammer hat den Antrag abgelehnt (Beschl. v. 16.07.2012, Az. 4 L 1319/12.GI), weil kein Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung glaubhaft gemacht worden sei. In der Begründung ihrer Entscheidung heißt es, dass der Antragsgegner Hessen Mobil für die Überwachung des Straßenverkehrs nicht zuständig sei.
Dies sei allein die Straßenverkehrsbehörde, hier der Oberbürgermeister der Stadt Marburg, und gegebenenfalls das Regierungspräsidium Kassel, soweit es um die Ahndung einer überhöhten Geschwindigkeit gehe.
Der Antragsteller hatte argumentiert, dass die gesamten Voraussetzungen für eine Verkehrsüberwachung nicht vorlägen und Willkür oder Selbstherrlichkeit in Deutschland nicht gestattet seien.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
age/LTO-Redaktion
VG Gießen zu Verkehrsüberwachungsmaßnahmen: . In: Legal Tribune Online, 30.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6734 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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