Verwendung von NS-Vokabular: Anklage gegen Björn Höcke erwei­tert

12.04.2024

Thüringens AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke steht in der kommenden Woche in Halle vor Gericht. Es geht um die Verwendung verbotenen NS-Vokabulars. Jetzt sogar in zwei Fällen.

Der Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke vor dem Landgericht (LG) in Halle ist um einen Anklagepunkt erweitert worden. Vom 18. April an muss sich der Thüringer AfD-Fraktions- und Landeschef in zwei Fällen wegen des Verwendens von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation verantworten, wie das LG Halle am Freitag mitteilte.

Laut Anklage soll Höcke die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP "Alles für Deutschland!" auch bei einer Veranstaltung der AfD in Gera im vergangenen Dezember verwendet haben. Die SA war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP. Dabei soll Höcke als Redner den Angaben zufolge den ersten Teil der Losung "Alles für" selbst ausgesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, "Deutschland" zu rufen.

Laut dem weiteren Anklagepunkt soll der AfD-Politiker die verbotene Losung am 29. Mai 2021 in einer Rede im anhaltischen Merseburg (Saalekreis) zudem komplett verwendet haben. Höcke soll demnach gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil der Formel "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" um einen verbotenen Ausspruch handelt. Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft Höcke als Rechtsextremisten ein. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt seine Partei als gesichert rechtsextrem.

Am Donnerstagabend hatte sich Höcke ein TV-Duell mit dem anderen Spitzenkandidaten für die Landtagswahl in Thüringen, dem Thüringer CDU-Chef Mario Voigt, geliefert. Darin äußerte Höcke sich auch zum gegen ihn erhobenen Vorwurf*: Er habe während der Rede nicht gewusst, dass "Alles für Deutschland" eine SA-Parole sei. Er habe sie in einer freien Wahlkampfrede genutzt und letztlich "America First" von Donald Trump frei interpretierend ins Deutsche übertragen. Es handele sich um einen Allerweltsspruch.

dpa/xp/LTO-Redaktion

*Geändert am 15. April 2024, 11:45 (Red.). Vorher war hier die Rede vom Vorwurf der Volksverhetzung.

Zitiervorschlag

Verwendung von NS-Vokabular: . In: Legal Tribune Online, 12.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54321 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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