Die Academy of Motion Pictures Arts and Sciences verliert ihre beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Bildmarke für den "Oscar"-Filmpreis für den Bereich der Spielfilme; im Übrigen behält sie den Schutz der dort für sie eingetragenen Marke. Dies hat das LG Berlin am Dienstag entschieden.
Die auf Einwilligung in die Löschung der Bildmarke für sämtliche eingetragenen Waren und Dienstleistungen gerichtete Klage war damit zur Hälfte erfolgreich, zur Hälfte ohne Erfolg (Urt. v. 24.07.2012, Az. 16 O 512/11).
Die Zivilkammer 16 des Landgerichts (LG) hob in der mündlichen Verhandlung hervor, für den Bereich der Spielfilme lasse sich – anders als für den übrigen durch die Markeneintragung geschützten Bereich – keine hinreichende rechtserhaltende Benutzung der Marke feststellen.
tko/LTO-Redaktion
LG Berlin zum Markenrecht: . In: Legal Tribune Online, 24.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6692 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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