RiBGH Prof. Dr. Jürgen Schmidt-Räntsch heißt nun Johanna. Die Juristin, die im Juli 2002 zum Richter am BGH ernannt wurde, hat sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen. Für das Gericht selbst ist das keine große Sache.
"Das wird behandelt wie eine Namensänderung bei der Eheschließung. Das ist ein rein formaler Akt", äußerte die Sprecherin am Bundesgerichtshof (BGH) Dietlind Weinland gegenüber der Bild. Auf Nachfrage von LTO bestätigte sie, dass es nun eine Richterin mehr bei dem Karlsruher Gericht gibt. Schmidt-Räntsch wolle sich jedoch vorerst nicht zu dem Thema äußern, da der Wechsel der geschlechtlichen Identität noch zu frisch sei. Interviews zu dem Thema werde sie wohl erst dann geben, wenn sie auf "einige Jahre" in ihrer neuen Rolle zurückblicken könne.
Eine Pressemitteilung anlässlich der Ernennung von Schmidt-Räntsch zum Richter am BGH aus dem Jahr 2002 sprach davon, dass er verheiratet sei und ein Kind habe. Schmidt-Räntsch gehört dem V. Zivilsenat an und beschäftigt sich dort hauptsächlich mit dem Grundstücks-, Nachbar- und Wohnungseigentumsrecht. Daneben hat sie einen Lehrauftrag an der Humboldt-Universität in Berlin und ist Herausgeberin eines Kommentars zum Deutschen Richtergesetz.
mbr/LTO-Redaktion
Geschlechterwechsel beim BGH: . In: Legal Tribune Online, 25.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12340 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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