Schluss mit hohen Hürden und teuren Prozessen: Geschlechtseinträge und Vornamen können mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz einfacher geändert werden. Doch freie Wahl bei Vornamen besteht nicht.
Künftig werden es trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Personen leichter haben, ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Kritiker sehen die Jugend in Gefahr, dabei dürfen Minderjährige gar nicht allein entscheiden.
Ein Gesetz, auf das trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Personen seit Monaten warten, geht in die nächste Phase des Gesetzgebungsverfahrens. Als nächstes ist mit vielen Diskussionen im Bundestag zu rechnen.
Nach einem Beschluss des BVerwG muss sich eine Bundeswehrkommandeurin auf Tinder zurückhaltender äußern: Der Fall Biefang sorgte im Mai für jede Menge Aufregung. Jetzt geht es vor das Bundesverfassungsgericht.
Das Gesetz zum Verbot geschlechtszuweisender Operationen an intergeschlechtlichen Kindern ist in Kraft getreten. Ein wichtiger Schritt, der aber hinter menschenrechtlichen Standards zurückbleibt, meinen Lea Beckmann und Fabrizia von Stosch.
Körper und Ausweis sagen das eine, das eigene Geschlecht ist aber ein anderes? Dann ändert das eingetragene Geschlecht über das TSG, sagt der BGH – doch eine Reform dieses Gesetzes ist absolut notwendig, meint Jessica Heun.
Ein neues Gesetz in Ungarn verbietet es, Personenstand und Vornamen zu ändern. Dies trifft insbesondere trans- und intergeschlechtliche Menschen, deren Rechte Ministerpräsident Orban damit weiter beschneidet.
Nach einem Gesetzentwurf des BMJV sollen geschlechtsverändernde OPs bei Kindern verboten werden, wenn sie nicht medizinisch indiziert sind. Danach soll den Kindern die Entscheidung vorbehalten bleiben, bis sie "die nötige Reife" haben.