BGH: Kein Voll­kasko bei Voll­rausch

22.06.2011

Eine Vollkasko-Versicherung muss nicht zahlen, wenn der Autofahrer grob fahrlässig im Vollrausch einen Unfall verursacht. Das entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch verkündeten Urteil.

Nach dem reformierten Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kann die Leistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden gekürzt werden. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) darf der Versicherer bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer in Ausnahmefällen die Leistung vollständig versagen (Urt. v. 22.06.2011, Az. IV ZR 225/10).

Ein solcher Fall komme etwa bei absoluter Fahruntüchtigkeit, also ab 1,1 Promille, in Betracht. Nötig sei aber immer eine Abwägung der Umstände des Einzelfalles.

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Mit Material von dpa.

tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

BGH: . In: Legal Tribune Online, 22.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3575 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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