Das LG Frankfurt hatte den ehemaligen Oberbürgermeister Frankfurts, Peter Feldmann, wegen Vorteilsannahme zu einer Geldstrafe verurteilt. Der legte Revision ein, die der BGH aber nun verwarf.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des ehemaligen Frankurter Bürgermeisters Peter Feldmann verworfen (Beschl. v. 25.10.2023, Az. 2 StR 186/23), wie am Freitag bekannt wurde.
Feldmann hatte nach seiner Verurteilung wegen Vorteilsannahme (§ 331 Abs.1 Strafgesetzbuch ((StGB)) Revision gegen das vorangegangene Urteil der 24. Strafkammer des Landgerichts (LG) Frankfurt (Urt. V. 23.12.2022, Az. 5/24 KLs 7740 Js 227817/20 (4/22)) eingelegt.
Feldmann war wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu jeweils 175 Euro verurteilt worden, dazu erging eine Einziehungsentscheidung.
In dem Fall, der bundesweit Schlagzeilen machte, ging es um Feldmanns spätere Ehefrau, die eine Anstellung in einer Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Frankfurt am Main fand. Dort bekam sie "ohne sachlichen Grund" ein Gehalt über Tarif sowie einen Dienstwagen, wie das Gericht festgestellt hatte. Den Wagen nutzte sie auch während ihrer Elternzeit. Außerdem warb die Geschäftsführerin der AWO für ihn Wahlkampfspenden ein. Im Gegenzug soll er sich dem Verband "wohlwollend" gegenüber verhalten haben.
Der BGH hat die Revision Feldmanns nun als unbegründet verworfen. Der 2. Strafsenat des BGH konnte im Rahmen seiner Prüfung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten feststellen. Lediglich die Einziehungsentscheidung bedurfte einer Korrektur. Damit wird das Urteil des LG Frankfurt rechtskräftig.
so/dpa/LTO-Redaktion
BGH verwirft Revision: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53137 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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