Mit dem Jahreswechsel darf in Bremen die Asche von Toten auf privaten Grundstücken verstreut werden. Die Freie Hansestadt nimmt damit bundesweit eine Vorreiterrolle ein: In keinem anderen Bundesland ist das Ausstreuen von Totenasche auf privatem Grund erlaubt.
Voraussetzung für das Verstreuen von Totenasche ist dem Bremer Bestattungsgesetz zufolge, dass der Verstorbene den Ort zuvor schriftlich festgehalten und eine Person für die Totenfürsorge bestimmt hat. Außerdem muss der letzte Hauptwohnsitz des Verstorbenen im Bundesland Bremen gewesen sein. Für das Verstreuen sollen künftig auch öffentliche Flächen ausgewiesen werden. Bei starkem Wind ist das Verteilen von Asche nicht erlaubt.
Der Landtag hatte die Lockerung des Friedhofszwangs im November verabschiedet. Über die Gesetzesänderung der rot-grünen Regierungskoalition hatten die Parteien in Bremen monatelang gestritten. Kritik kam vor allem von der CDU und der Kirche. Ursprünglich sollten Angehörige die Urne mit der Totenasche auch mit nach Hause nehmen dürfen. Wegen rechtlicher Bedenken verwarf Rot-Grün diese Pläne aber.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Bremen lockert Friedhofzwang: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14249 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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