Eine Frau widerruft eine Grundstücksschenkung ohne Mitteilung des Grundes. Das geht in Ordnung, meint nun der BGH. Der Beschenkte werde anderweitig hinreichend geschützt.
Ein Paar trennte sich und der Mann forderte seine hochpreisigen Geschenke zurück. Diese Ausgaben entsprachen aber laut OLG dem normalen Lebensstil des Paares, zurück gibt es daher nichts - und mit einer Trennung müsse man jederzeit rechnen.
Ernst August Prinz von Hannover bekommt Schloss Marienburg nicht zurück. Das Landgericht Hannover wies die Klage gegen seinen Sohn ab. Insbesondere sah das Gericht keinen "groben Undank".
Drei Geschwister waren von ihren Eltern als Erben eingesetzt. Als die Schwester die Pflege der Mutter übernahm, schenkte diese ihr ein Grundstück, das eigentlich der Bruder erben sollte. Dessen Klage wies das LG nun ab.
Nachdem Ernst August Erbprinz von Hannover die Marienburg der Welfen für einen Euro an das Land Niedersachsen verkaufen wollte, geht sein Vater nun gerichtlich gegen ihn vor und will die Burg zurück.
Der BFH hat entschieden, dass Erbe und Schenkungen vom nur biologischen Vater an sein Kind nicht der günstigen Steuerklasse I unterfallen. Stattdessen wird nach Steuerklasse III besteuert.
Über Jahre hinweg zahlte eine Großmutter monatlich 50 Euro auf die Sparkonten ihrer Enkel. Dann wurde sie zum Pflegefall. Der Sozialhilfeträger darf das so angesparte Geld zurückfordern, entschied nun das OLG Celle.
Eine Witwe muss nachträglich Erbschaftsteuer zahlen, weil sie das Eigenheim der Familie zu früh an ihre Tochter verschenkte. Auch ein lebenslanger Nießbrauch der Witwe ändert daran nichts, entschied der BFH.