Klage gegen Sohn: Wel­fen­prinz Ernst August will Mari­en­burg zurück

16.02.2021

Nachdem Ernst August Erbprinz von Hannover die Marienburg der Welfen für einen Euro an das Land Niedersachsen verkaufen wollte, geht sein Vater nun gerichtlich gegen ihn vor und will die Burg zurück.

Der mit seinem Sohn zerstrittene Ernst August Prinz von Hannover will das Schloss Marienburg zurück - und geht dafür auch vor Gericht. Seit Ende 2020 sei eine nunmehr zugestellte, entsprechende Klage anhängig, teilte das Landgericht Hannover am Dienstag mit (Az.: 16 O 324/20). Damit verlange das Oberhaupt der Welfen, der Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco, von seinem Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover sowohl die Rückübereignung der Marienburg als auch des Hausguts Calenberg in der Gemeinde Pattensen-Schulenburg sowie des Fürstenhauses Herrenhausen in Hannover. Einen Termin zur mündlichen Verhandlung gebe es noch nicht. Auch die Bunte berichtete über den Fall.

Ursprünglich hatte Ernst August junior die ehemalige Sommerresidenz der Welfen für einen Euro an die öffentliche Hand verkaufen wollen. Doch nach dem Einspruch seines Vaters scheiterte der mit der niedersächsischen Landesregierung ausgehandelte Deal. Das Haus Hannover war zunächst nicht erreichbar.

Laut Gericht stützt Ernst August Prinz von Hannover seinen Anspruch auf den Widerruf einer Schenkung. Demnach habe er seinem Sohn den Grundbesitz 2004 und 2007 in vorweggenommener Erbfolge geschenkt. 

Den Streitwert der Klage setzte Ernst August Prinz von Hannover laut Landgericht mit rund fünf Millionen Euro an. Mit der Klagezustellung habe das Gericht das schriftliche Vorverfahren angeordnet, sodass der Sohn nun zunächst schriftlich auf die Klage antworten kann. 

Die Welfen gelten als eines der ältesten Adelsgeschlechter Europas. Zwischen 1714 und 1837 waren die Herrscher von Hannover gleichzeitig Könige von Großbritannien und Irland.

ast/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Klage gegen Sohn: . In: Legal Tribune Online, 16.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44280 (abgerufen am: 03.11.2024 )

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