Der Rat der Europäischen Union hat am Dienstag die Richtlinie über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle beschlossen. Nach In-Kraft-Treten im September wird es in der EU erstmals Vorgaben für den Bau von Endlagern und die Entsorgung von atomaren Abfällen geben. Offiziell geschätzte Zeit bis zum ersten Endlager: 40 Jahre.
EU-Energiekommissar Günther Oettinger nannte die Verabschiedung einen wichtigen Erfolg für die nukleare Sicherheit in der EU. "Durch diese Richtlinie wird die EU zur fortschrittlichsten Region, was die sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente angeht", so Oettinger.
Die Mitgliedstaaten müssen bis zum Jahr 2015 Programme mit konkreten Zeitplänen für Bau, Umsetzung und Kosten von Endlagern vorlegen. Die Öffentlichkeit muss dabei informiert und in die Entscheidungen mit eingebunden werden.
Möglich soll auch sein, dass Mitgliedstaaten ihren Atommüll in andere EU-Staaten exportieren, allerdings nur unter strengen Auflagen. Im Zielland müsse bereits ein Endlager in tiefen geologischen Formationen bestehen - derzeit verfügt noch kein Mitgliedsstaat über solch ein Endlager. Auch außerhalb der EU existiert keine geeignete Lagerstätte. Für den Bau und Entwicklung eines Tiefenlagers seien aktuell mindestens 40 Jahre zu veranschlagen.
Radioaktive Abfälle fallen in allen Mitgliedstaaten an, allein in 14 wegen abgebrannter Brennelemente aus der Stromerzeugung. Auch in Medizin, Forschung, Industrie und Landwirtschaft fallen strahlende Abfälle an, die speziell entsorgt werden müssen. Letztendlich verantwortlich für die Entsorgung bleiben die Mitgliedsstaaten, die neue Richtlinie schafft aber einen verbindlichen EU-Rahmen.
ssc/LTO-Redaktion
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Beschluss von Atommüll-Richtlinie: . In: Legal Tribune Online, 19.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3800 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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