Richter Sierk Hamann vom AG Reutlingen wollte als wohl erster Strafrichter in Deutschland den Facebook-Account eines Angeklagten beschlagnahmen. Allerdings kündigte der 20-jährige Angeklagte am Freitag an, die Daten aus seinem Facebook-Profil freiwillig preiszugeben. Hamann überlegt daher seinen Beschlagnahmebeschluss zurücknehmen.
Es gehe es ihm einzig und allein darum, seinen Fall aufzuklären - und nicht darum, den Internet-Riesen mit allen rechtlichen Mitteln zur Herausgabe der Daten zu zwingen, sagte der Richter am Donnerstag bei der Fortsetzung des Prozesses.
Er vermutet, dass der junge Mann einem Komplizen in Facebook-Nachrichten den entscheidenden Tipp für einen Einbruch in ein Wohnhaus gegeben haben könnte. Juristen hatten zuletzt darauf gehofft, dass der Prozess am Reutlinger Amtsgericht (AG) zum Präzedenzfall werden könnte. Denn wenn Hamann auf offiziellem Rechtsweg an die Facebook-Daten des Angeklagten herangekommen wäre, hätte das wohl Vorbildcharakter für unzählige Strafverfahren in ganz Deutschland.
dpa/plö/LTO-Redaktion
Beschlagnahme des Facebook-Accounts: . In: Legal Tribune Online, 23.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5624 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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