Auch nach acht Monaten beschäftigen die Wahlen vom September 2021 Politik und Justiz weiter. Ob Berlin neu abstimmen muss, ist noch unklar. Die Bundestagswahlen und die Wahlen zum Abgeordnetenhaus sind dabei unterschiedlich zu betrachten.
Immer noch ist die Frage offen, ob einige Berliner Wahlbezirke neu über die Bundestagswahl und die Wahl des Abgeordnetenhauses abstimmen müssen. Der Bundeswahlleiter fordert eine Wahlwiederholung und der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) in Berlin bearbeitet zahlreiche Einsprüche.
Hintergrund sind die Pannen bei den Wahlen zum Bundestag und zum Berliner Abgeordnetenhaus am 26. September, bei denen es zu zahlreiche Pannen und organisatorische Probleme gekommen war. Dazu zählten falsche oder fehlende Stimmzettel, die zeitweise Schließung von Wahllokalen und lange Schlangen davor mit teils stundenlangen Wartezeiten. Zudem hatten einige Wahllokale noch weit noch nach 18.00 Uhr geöffnet.
Bundeswahlleiter fordert Wiederholung
Über eine mögliche Wiederholung der Bundestagswahl muss der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages entscheiden. Bei einer Anhörung am Dienstag hatte Bundeswahlleiter Georg Thiel eine teilweise Wiederholung in sechs von zwölf Berliner Wahlkreisen gefordert, darüber entscheiden kann er aber nicht. Thiel meinte, bei der Frage der Angemessenheit einer Wiederwahl dürfe es keine Rolle spielen, dass sich die Ausgangslage für die Parteien ändere. Für sie heiße es: Neues Spiel, neues Glück. Auch der anfallende Aufwand falle nicht ins Gewicht, für ein valides Wahlergebnis müsse er es wert sein. Die amtierende Berliner Wahlleiterin Ulrike Rockmann sagte hingegen bei der Anhörung, sie halte eine Wiederholung der Bundestagswahl für unnötig.
Mit einer endgültigen Entscheidung, wie es mit dem Einspruch des Bundeswahlleiters gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl vom 26. September 2021 weitergeht, ist nicht vor der parlamentarischen Sommerpause zu rechnen.
VerfGH: Wahlprüfungsverfahren hat hohe Priorität
Der Berliner Verfassungsgerichtshof wiederum kommt bei der Prüfung der Einsprüche gegen Wahl zum Abgeordnetenhaus nach eigenen Angaben gut voran. Wann über eine mögliche, gegebenenfalls teilweise Wahlwiederholung entschieden wird, ist aber noch offen. Das sagte eine Sprechern am Mittwoch auf dpa-Nachfrage. "Das Verfahren hat bei uns hohe Priorität", unterstrich sie. "Wir arbeiten mit großer Gründlichkeit und Sorgfalt an diesem sehr umfangreichen Verfahren." Es handele sich womöglich um das größte, mit dem das höchste Berliner Gericht in seiner 30-jährigen Geschichte zu tun hatte.
Der Sprecherin zufolge sind alle neun Verfassungsrichterinnen und -richter sowie mehrere wissenschaftliche Mitarbeiter mit dem Verfahren beschäftigt. Der VerfGH wertet die ihm vorliegenden Stellungnahmen und Unterlagen derzeit aus. Er beabsichtigt nach dem jetzigen Planungsstand für Ende September 2022 eine mündliche Verhandlung in den Wahlprüfungsverfahren anzuberaumen. Die Ladungen hierfür sollen in den kommenden Wochen versandt werden. Entscheiden wird der VerfGH aber erst im Herbst oder Winter.
dpa/cp/LTO-Redaktion
Abgeordnetenhaus- und Bundestagswahl 2021: . In: Legal Tribune Online, 25.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48562 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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