Bayerischer VGH: Annul­lie­rung von Taufe abge­lehnt

30.01.2012

Die Taufe eines Kindes kann nicht annulliert werden. Eine Taufe gehört zu den  innerkirchlichen Angelegenheiten, die gerichtlich nicht bzw. nur eingeschränkt überprüft werden können. Dies hat der Bayerische VGH mit einem am Montag bekanntgewordenen Beschluss entschieden.

Ein Vater wollte die Taufe seiner Tochter rückgängig machen. Dazu hatte der Mann gegen die katholische Kirchengemeinde geklagt. Hintergrund war, dass die geschiedene Frau die damals dreijährige Tochter im Jahr 2010 taufen ließ, ohne den Vater zu fragen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) wies die Klage jedoch ab (Beschluss v. 16.1.2012, Az.7 ZB 11.1569).  Die Richter betonten, dass die Taufe als Sakrament zum Kern der innerkirchlichen Angelegenheiten zähle, die von Gerichten entweder gar nicht oder nur eingeschränkt überprüft werden könnten.

dpa/cla/LTO-Redaktion

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Zitiervorschlag

Bayerischer VGH: . In: Legal Tribune Online, 30.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5436 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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