BAG zu Auswahlentscheidung bei Versetzungen: Bundesrichter rügen Bundesagentur für Arbeit erneut

11.07.2013

Im Dauerstreit um befristete Stellen hat die Bundesagentur für Arbeit erneut eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das BAG kassierte am Mittwoch die Versetzung einer ehemals befristet angestellten Mitarbeiterin aus Sachsen.

Die Nürnberger Behörde habe Versetzungskandidaten nur unter den Beschäftigten gesucht, die sie aufgrund eines früheren Urteils dauerhaft anstellen musste. Das widerspreche dem Grundsatz des "billigen Ermessens", also der Pflicht, faire Kriterien zugrundezulegen, erklärte das Gericht (Urt. v. 10.07.2013, Az. 10 AZR 915/12).

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte im März 2011 die Befristung von knapp 12.000 Arbeitsverträgen aufgehoben. Die Bundesagentur für Arbeit versetzte dem Gericht zufolge daraufhin viele ehemals befristet Beschäftigte.

Die im aktuellen Fall klagende Frau war gegen ihren Willen von Pirna nach Weiden versetzt worden und hatte bereits in den beiden Vorinstanzen gewonnen. 

Nach Angaben des Gerichts liegt noch eine dreistellige Zahl vergleichbarer Klagen sowohl beim BAG als auch in den zwei Instanzen darunter.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BAG zu Auswahlentscheidung bei Versetzungen: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9126 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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