Das VG gab grünes Licht für die Strecke "Bilster Berg" und wies die Klagen von vier Anliegern ab. Sie hatten bezweifelt, dass der Lärmschutz ausreichend sein wird. Dem folgten die Richter nicht. Dabei hatten das Gericht in Minden und das OVG Münster zunächst den Betrieb auf der weitgehend fertiggestellten Strecke vorläufig verboten.
Nach dem vorläufigen Betriebsverbot der Gerichte hatten die Betreiber des "Drive Resort" Zugeständnisse gemacht; der Kreis Höxter hatte seine von den Anwohnern angegriffene Genehmigung geändert. Die zehn besonders lärmträchtigen Sonderbetriebstage wurden gestrichen und die Lärmüberwachung überarbeitet. Die Richter des Verwaltungsgerichts (VG) Minden sahen damit keinen Grund, die Betriebsgenehmigung weiterhin zu blockieren, insbesondere eine unverhältnismäßige Lärmbeeinträchtigung liege nicht vor (Urt. v. 31.10.2012, Az. 11 K 1861/11, 2121/11, 2165/11, 2248/11).
Die Strecke ist ein 4,2 Kilometer langer Rundkurs auf einem ehemaligen Gelände der Nato im Teutoburger Wald. Autobauer sollen dort ihre Produkte testen und vorführen können. Auch private Fahrer sollen die Strecke befahren dürfen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Anlieger können Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster stellen.
una/dpa/LTO-Redaktion
VG Minden zum "Bilster Berg": . In: Legal Tribune Online, 01.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7440 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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