Der Rechtsstreit um eine atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen aus dem Kernkraftwerk Unterweser ist vom BVerwG an die Vorinstanz zurückverwiesen worden. Dem Niedersächsischen OVG sei bei der Beurteilung der Vorsorge gegen den Beschuss mit Panzerfäusten und der Sicherheit bei Flugzeugabstürzen ein Fehler bei der Überzeugungsbildung unterlaufen.
Außerdem sei hinsichtlich der Risikoermittlung und -bewertung ein fehlerhafter Willkürmaßstab zugrunde gelegt worden. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hätte den Airbus A 380 mit einbeziehen müssen. Mangels ausreichender Tatsachenfeststellungen konnte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) aber nicht selbst über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung entscheiden. Die Sache musste deshalb an die Vorinstanz zurückverwiesen werden.
Nach der auf 40 Jahre befristeten Genehmigung darf die Betreiberin des Kernkraftwerks in dem Zwischenlager bestrahlte Brennelemente in bis zu 80 Castor-Behältern aufbewahren. Hiergegen klagten zwei Landwirte, deren Hofstellen von dem Zwischenlager zwischen einem und drei Kilometern entfernt sind, ein Teil der Grünlandflächen reicht bis auf 140 m an das Kraftwerksgelände heran. Nach ihrer Auffassung ist der erforderliche Schutz des Zwischenlagers gegen terroristische Angriffe, insbesondere gegen einen gezielten Flugzeugabsturz oder einen Beschuss mit so genannten Hohlladungsgeschossen (etwa Panzerfäusten) nicht gewährleistet.
Das OVG hatte die Klage abgewiesen, weil für die Risikoermittlung und -bewertung allein die Exekutive verantwortlich sei. Die gerichtliche Nachprüfung atomrechtlicher Genehmigungen sei darauf beschränkt, ob die behördliche Entscheidung auf einer ausreichenden Datenbasis und willkürfreien Annahmen beruht. Dies sei hier der Fall. Der maßgebliche Richtwert für eine Evakuierung werde selbst beim Absturz einer vollgetankten Boeing 747 nicht erreicht. Den Flugzeugtyp Airbus A 380 habe das Bundesamt für Strahlenschutz zum maßgeblichen Zeitpunkt der Genehmigungserteilung noch nicht in die Prüfung einbeziehen müssen. Auch im Hinblick auf Gefahren aus einem Panzerfaustbeschuss werde der Richtwert deutlich unterschritten.
plö/LTO-Redaktion
BVerwG zur Sicherheit von Kernkraftwerken: . In: Legal Tribune Online, 22.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5848 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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