Baden-Württemberg: Umwelt­hilfe bean­tragt Zwangs­haft gegen Regie­rungs­mit­g­lieder

06.08.2019

Nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe werden die Stuttgarter Urteile zu Diesel-Fahrverboten nicht umgesetzt. Nun sollen Mitglieder der Landesregierung dafür in Zwanghaft genommen werden.

Im Streit um Fahrverbote hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung einen Antrag auf Zwangshaft gestellt. Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart bestätigte am Dienstag den Eingang der Unterlagen. 

Die DUH beantragt demnach Haft für bis zu sechs Monate, sollte das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Urteil des VG Stuttgart vom Juli 2017 nicht umgesetzt werden. Danach muss der Stuttgarter Luftreinhalteplan auch zonale Fahrverbote für Euro-5-Diesel in der bereits existierenden Umweltzone enthalten. Bislang ist dies nicht vorgesehen. 

Seit Januar dieses Jahres gelten Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge in der Landeshauptstadt. Die DUH möchte nach eigenen Angaben die schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) erreichen. 

Die DUH will das Gericht dazu bewegen, Zwangshaft anzudrohen und im Fall fortdauernder Untätigkeit diese in einem weiteren Verfahren anzuordnen. Der Antrag ist dem Land zugestellt worden, das laut VG vier Wochen für eine Stellungnahme Zeit hat. Für einen Gefängnisaufenthalt könnten bei Erfolg der Antragsteller Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), Innenminister Thomas Strobl (CDU) und der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer in Betracht kommen. 

Auch in Bayern versucht die DUH, rechtskräftige Gerichtsentscheidungen über Fahrverbote mit Zwangshaft gegen Amtsträger durchzusetzen. Ob das überhaupt möglich ist, muss allerdings erst der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte den Fall den Luxemburger Richtern vorgelegt, da das nationale Recht die gerichtliche Verhängung von Zwangshaft gegenüber Amtsträgern nicht vorsieht. Gerichte der Mitgliedstaaten seien jedoch verpflichtet, gegenüber der nationalen Behörde "jede erforderliche Maßnahme zu erlassen", um die Einhaltung der europäischen Luftreinhalterichtlinie (Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008) sicherzustellen, entschied der EuGH bereits vor Jahren (Urt. v. 19.11.2014, Az. C-404/13).   

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Baden-Württemberg: . In: Legal Tribune Online, 06.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36909 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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