Alleinerziehende sollen keinen staatlichen Unterhalt mehr erhalten, wenn sie mit einem Partner zusammenleben – egal ob verheiratet oder nicht. Die Finanzminister der Länder wollen einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat einbringen.
Einem Vorstoß Baden-Württembergs für weniger staatliche Unterhaltszahlungen an Alleinerziehende haben sich die Finanzminister der Länder und der Finanzausschuss des Bundesrats angeschlossen. Nun muss die Länderkammer entscheiden.
SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel kritisierte die Initiative und setzt auf eine Ablehnung. Da der federführende Familienausschuss des Bundesrats den Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt habe, sei auch ein Erfolg in der Länderkammer am 4. Juni unwahrscheinlich.
Hintergrund der Initiative Baden-Württembergs: Wenn der zweite Elternteil keinen Unterhalt an die Alleinerziehenden zahlen kann, springt bisher der Staat ein. Dies hat ein Ende, wenn die Alleinerziehende wieder heiratet. Künftig soll die Zahlung auch eingestellt werden, wenn der oder die Alleinerziehende mit einem Partner unverheiratet zusammenlebt. "Es ist nur gerecht und konsequent, wenn auch die Eingehung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu einem Leistungsausschluss führt", sagte Stächele. Der Minister erhofft sich von der Maßnahme erhebliche Einsparungen.
Schmiedel machte dem Minister harte Vorwürfe: "Es ist verwerflich und unchristlich, dass die Landesregierung ausgerechnet jungen Frauen und ihren Kindern, die eine besonders schwierige Lebenssituation zu bewältigen haben, den Unterhalt kürzen will." Die Grünen schlossen sich der Kritik an. "Dieser Vorstoß ist höchst unsozial", sagte die Sozialexpertin Brigitte Lösch.
Stächele nannte Schmiedels Kritik "vollkommen haltlos und Daneben". Es gehe schlicht darum, die noch bestehende Schlechterbehandlung verheirateter Paare zu beenden. "Aber das kann oder will Herr Schmiedel einfach nicht verstehen. Wer in diesem Zusammenhang von "unchristlich" spricht, der hat einiges wohl nicht verstanden."
Das Unterhaltsvorschussgesetz gibt es seit Beginn der 80er Jahre. Es regelt, dass Kinder unter 12 Jahren von Alleinerziehenden bis zu 72 Monate eine staatliche Unterstützung bekommen, bis zu 180 Euro monatlich, wenn das zweite Elternteil als Zahler ausfällt.
Alleinerziehende: . In: Legal Tribune Online, 23.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/576 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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