Die im vergangenen Jahr durch Porno-Abmahnungen bekannt gewordene "The Archive AG" hat vor dem AG Potsdam ein Versäumnisurteil kassiert. Das Gericht urteilte, die wegen angeblich illegalen Streamings eines Pornos ausgesprochene Abmahnung sei unberechtigt gewesen, ein Unterlassungsanspruch bestehe nicht. Auch die Abmahnkosten seien zu Unrecht in Rechnung gestellt worden.
Das Gericht gab damit einem durch die Rechtsanwaltskanzlei Urmann und Collegen Abgemahnten Recht. Dieser hatte vor dem Amtsgericht (AG) Potsdam Klage mit dem Ziel eingereicht, feststellen zu lassen, dass "The Archive AG" keinen Anspruch auf Unterlassen des Streamings eines auf der Internetplattform "Redtube" hinterlegten Pornofilms habe. Ferner sollte das Gericht feststellen, dass auch die Abmahnkosten zu Unrecht gefordert worden waren.
Der Rechtsanwalt des Abgemahnten, Alexander Hufendiek, teilte mit, dass das Gericht in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran gelassen habe, dass die Abmahnungen zu Unrecht ausgesprochen wurden. Da auf Beklagtenseite weder Vertreter des Schweizer Unternehmens "The Archive AG" noch deren Prozessbevollmächtigte von "Urmann + Collegen" zum Verhandlungstermin erschienen waren, entschied das Gericht im Wege des Versäumnisurteils zugunsten des Abgemahnten (Urt. v. 09.04.2014, Az. 20 C 423/13 – Urteil noch nicht rechtskräftig).
Der Anwalt Thomas Urmann hatte bereits im vergangenen Monat mehrere Termine in gegen ihn gerichteten Verfahren - allerdings nicht wegen der Redtube-Abmahnungen - aus gesundheitlichen Gründen abgesagt.
Abmahnwelle fällt auf Abmahner zurück
"The Archive AG" hatte Ende vergangenen Jahres eine wahre Abmahnwelle losgetreten. Sie warfen Nutzer der Porno-Plattform "Redtube" vor, online rechtswidrig urheberrechtlich geschützte Werke angesehen zu haben. Dabei vertraten sie die Auffassung, dass auch das sogenannte Streamen eines Videos eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts darstelle. Juristen sahen dies ganz überwiegend anders und bewerteten die Abmahnungen daher als unberechtigt - sogar das Bundesjustizministerium äußerte sich in diese Richtung.
Auch die Anwälte von "The Archive AG" ernteten harsche Kritik. Nicht zuletzt deshalb, weil bis heute unklar ist, wie die IP-Adressen der Abgemahnten ermittelt worden waren. Die Staatsanwaltschaft Köln erklärte, in dieser Angelegenheit zu ermitteln. Auch in Hamburg liegt der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen Urmann + Collegen vor.
mbr/cvl/LTO-Redaktion
Redtube-Abmahner vor Gericht: . In: Legal Tribune Online, 11.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11677 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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