AG München: Journalist nötigte Ottfried Fischer mit Sexvideo zum Interview

von dpa/hho/LTO-Redaktion

26.10.2010

In der Prostituierten-Affäre um den Schauspieler Ottfried Fischer hat das AG München einen Journalisten wegen Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs zu einer Geldstrafe von rund 14.000 Euro verurteilt.

Der Journalist soll ein Video mit Aufnahmen Fischers beim Sex mit Prostituierten gekauft und den Schauspieler damit zum Interview gedrängt haben. Vier Mitangeklagte erhielten Geldstrafen wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, die sie heimlich in der Münchner Wohnung Fischers aufgenommen und zum Verkauf angeboten hatten.

Der Verlag der Bild- Zeitung, die Axel Springer AG, kritisierte die Entscheidung als falsch und für Journalisten und Verlage absolut nicht hinnehmbar. Die Verteidigung des Journalisten hatte einen Freispruch gefordert.

Der Journalist habe keine Forderungen an Fischer gestellt, sondern die PR-Beraterin des Schauspielers habe ein Interview angeboten und offensiven Journalismus betreiben wollen. Fischers PR-Agentin bestätigte die Version des ehemaligen Bild-Mitarbeiters weitgehend. Sie habe dem Schauspieler damals zum Interview mit dem Blatt geraten.

Zitiervorschlag

AG München: . In: Legal Tribune Online, 26.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1791 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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