Im Prozess um das Mitbringen eines pyrotechnischen Signalgebers in einen Gerichtssaal ist ein Hamburger Anwalt am Montag vom AG Hamburg freigesprochen worden. Der Mann hatte im Juni 2010 an zwei Verhandlungstagen einen Signalgeber ohne Munition in eine Verhandlung gebracht und dort Zeugen gezeigt.
Nach Ansicht des Gerichts hat sich der Anwalt aber nicht strafbar gemacht, weil er das Plastikröhrchen in einer geschlossenen Aktentasche transportiert und mit Einwilligung des Richters im Sitzungssaal vorgezeigt hatte. Zudem habe dafür ein berechtigtes Interesse bestanden, sagte der Richter in seiner Begründung.
Nach Ansicht der Anklage hat der Anwalt jedoch fahrlässig gegen das Waffengesetz verstoßen. Der Staatsanwalt kündigte noch in seinem Plädoyer an, in Berufung zu gehen. Mit dem Gegenstand können optische Notsignale etwa beim Segeln oder Bergsteigen abgegeben werden.
dpa/age/LTO-Redaktion
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AG Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 07.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4737 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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