Das AG Frankfurt hat eine Frau wegen Betruges zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie kenne einen "alten Mann mit Glaskugel", der die Lottozahlen vorhersehen könne, sofern man ihn gut bezahle. Das Opfer wurde um 13.000 Euro erleichtert.
Mit faulem Zauber hat eine Betrügerin eine gutgläubige Frau um mindestens 13.000 Euro gebracht. Das Amtsgericht (AG) Frankfurt verurteilte die Angeklagte am Montag zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen, insgesamt 4.000 Euro. Die 54-Jährige hatte ihrem Opfer weisgemacht, sie kenne "einen alten Mann mit einer Kristallkugel", aus der er auch die aktuellen Lottozahlen herauslesen könne, sofern man ihn vorher mit ausreichend Geld versorgen würde. Erst nachdem die Krankenschwester nach mehreren Zahlungen völlig mittellos war und Verwandte und Bekannte um Geld gebeten hatte, rieten die ihr zur Strafanzeige bei der Polizei.
Vor Gericht bestritt die Angeklagte die Betrugsvorwürfe, konnte damit jedoch nicht überzeugen. Der Staatsanwalt forderte eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten, wobei er besonders darauf hinwies, dass das Strafrecht auch für Bereiche gelten müsse, die sich einem Durchschnittsmenschen nicht erschlössen: "Es gibt immer wieder bizarre und bizarrste Felder des Betruges." Gleichwohl wurde die große Leichtgläubigkeit des Opfers im Urteil strafmildernd gewertet: "Nach den allgemein bekannten Gesetzen der Wissenschaft gibt es die Möglichkeit nicht, mit einer Glaskugel den Lauf der Welt zu verändern."
dpa/acr/LTO-Redaktion
AG Frankfurt zu Betrugsmasche: . In: Legal Tribune Online, 29.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17038 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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