In einem am Freitag vom AG Dresden verkündeten Urteil sind zwei Journalisten aufgrund ihrer Berichte zur so genannten "Sachsensumpf-Affäre" wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt worden.
Gegenstand der Anklage waren als Frage formulierte Sätze in einem Bericht der angeklagten freischaffenden Journalisten, der auf der Internetseite ZEIT ONLINE erschien: "Ermittelten die Polizisten möglicherweise illegal oder verdeckt gegen N.? Gerieten sie unter Druck, weil der einflussreiche Richter Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie erhob?"
Das Gericht sah durch die letzte Frage den Straftatbestand der üblen Nachrede gemäß § 186 StGB als erfüllt an, denn die Polizisten seien dadurch massiv in ihrer Ehre verletzt worden. Der ursprünglich erhobene Vorwurf der Verleumdung wurde jedoch fallengelassen.
Für Formulierungen in einem Spiegel-Artikel wurden die beiden angeklagten Journalisten indes freigesprochen. Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Die Verteidigung kündigte allerdings bereits an, Rechtsmittel einlegen zu wollen.
Ursprünglich hatten die freiberuflich arbeitenden Journalisten einen Strafbefehl über 4.800 Euro erhalten, den sie jedoch ablehnten. Im Gerichtsverfahren forderte die Staatsanwaltschaft nun Geldstrafen in Höhe von 6.000 Euro. Zudem forderten zwei hochrangige Juristen, die als Nebenkläger auftraten, eine einjährige Haftstrafe.
Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes Michael Konken kritisierte das Urteil scharf. Er wertet die Entscheidung des Gerichts als überzogen. Es sei schmerzlich für die beiden Kollegen und schädlich für den Journalismus in Deutschland, dass mit Mitteln des Strafrechts gegen Journalisten vorgegangen worden sei. Das Presserecht biete die notwendigen Instrumente, mit denen sich Betroffene gegen mögliche Fehler von Journalistinnen und Journalisten zur Wehr setzen könnten. Sollte das Urteil Schule machen, bestehe die Gefahr, dass auch andernorts versucht werde, kritisch und investigativ recherchierende Journalisten einzuschüchtern.
Die Korruptionsaffäre, die auch "Sachsensumpf-Affäre" genannt wird, war im Frühjahr 2007 durch Berichte über eine umfangreiche Datensammlung des Verfassungsschutzes zu kriminellen Netzwerken in Leipzig mit Beteiligung hochrangiger Juristen ausgelöst worden. Laut den Akten soll es zu Amtsmissbrauch, Korruption, Kinder- und Zwangsprostitution gekommen sein.
Zwar wurden seitens der Dresdner Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen, allerdings später wieder eingestellt. Der sächsische Landtag hat einen Untersuchungsausschuss zu "korruptiven Netzwerken" eingesetzt, der sich auch mit dem Journalistenprozess beschäftigen will.
AG Dresden: . In: Legal Tribune Online, 13.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1200 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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