AG Dieburg: Udo Jür­gens muss Vater­schafts­test machen

09.12.2011

Der Sänger und Komponist muss zum Vaterschaftstest. Das AG hat nach der Klage einer Frau ein entsprechendes Gutachten angeordnet. Das sagte ein Sprecher des Gerichts am Freitag und bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung.

Die 39-Jährige Klägerin aus Südhessen gibt an, die uneheliche Tochter von Jürgens zu sein. Das Amtsgericht (AG) fasste den Beschluss zum Vaterschaftsgutachten am 18. November.

Der Sprecher des Sängers, Thomas Weber, sagte am Freitag auf Anfrage: "Udo Jürgens hat immer gesagt, dass er das machen wird, wenn das Gericht das will." Mehr wolle er nicht dazu sagen. Biografien weisen Jürgens vier Kinder mit drei Frauen zu.

Wann das Ergebnis des Gutachtens vorliegt, ist noch unklar. Laut Gericht dauert dies in der Regel drei Monate, es könne aber auch schneller oder langsamer gehen. Danach lade das Gericht üblicherweise vor der Entscheidung noch einmal die Betroffenen zu einer mündlichen Anhörung, sagte der Gerichtssprecher.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

AG Dieburg: . In: Legal Tribune Online, 09.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5064 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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