Strafbefehle gegen Klimaaktivisten: Geld­strafen und Ein­sprüche wegen Stra­ßen­b­lo­c­kaden

25.08.2022

Nach den Aktionen von Klimaschutz-Demonstranten stand die Justiz in der Kritik, nicht schnell genug gegen die Aktivisten vorzugehen. Inzwischen gibt es eine Reihe von Verfahren und erste Prozesse.

Nach Straßenblockaden von Klimaaktivisten hat das Amtsgericht (AG) Berlin-Tiergarten in 66 Fällen eine Strafe ausgesprochen. Wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, wurden ohne mündliche Verhandlung Strafbefehle erlassen, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage sagte. Da allerdings bereits in 24 Verfahren Einspruch eingelegt wurde, kommt es doch zum Prozess. Die ersten sind in der kommenden Woche am 30. August und 1. September geplant, wie die Sprecherin sagte. Insgesamt lägen dem Gericht inzwischen 114 (Stand: 22.08.2022) solcher Verfahren vor, hieß es. Bislang gebe es keine rechtskräftige Entscheidung. 

Die Staatsanwaltschaft hatte jeweils beantragt, Geldstrafen auszusprechen - in der Regel wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. So soll etwa ein Heranwachsender nach Gerichtsangaben 450 Euro Geldstrafe (30 Tagessätze zu je 15 Euro) zahlen. Ein Mann, der sich an drei Straßenblockaden beteiligt haben soll, 2.500 Euro (50 Tagessätze zu je 50 Euro). Die Tagessätze orientieren sich am Einkommen des Betroffenen, die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere des Vergehens.  

In beiden Fällen haben die Beschuldigten den Strafbefehl nicht akzeptiert, so dass es nächste Woche zu den Prozessen kommt. Laut Tagesspiegel handelt es sich um einen 20-Jährigen aus Leipzig und einen 59-Jährigen aus München. 

Die Gruppe "Letzte Generation" hatte in mehreren Aktionswochen immer wieder Autobahnausfahrten blockiert und mehr Maßnahmen gegen den Klimawandel gefordert. Parallel zu den Verfahren bei der Justiz geht auch die Polizei verstärkt gegen Autobahn-Blockierer vor und erlässt Gebührenbescheide gegen Demonstrierende. Bis Ende Juli wurden diese in 340 Fällen erlassen, wie aus einer Antwort des Senats auf eine CDU-Anfrage hervorging. 

Die Höhe der Gebührenbescheide für das Ablösen angeklebter Menschen von den Straßen betrug meist 241 Euro. Nach den ersten 60 Geldforderungen der Polizei für die Blockadewelle im Frühjahr hatte die Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" im Internet um Spenden gebeten. Bislang gingen laut der Internetseite rund 16.700 Euro ein.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Strafbefehle gegen Klimaaktivisten: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49423 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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