Der Staatsschutzsenat des Kammergerichts hat eine 34-jährige Frau zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Die Frau war Mitglied des sogenannten Islamischen Staates in Syrien.
Der 6. Strafsenat des Kammergerichts sah es als erwiesen an, dass die 34-jährige im Jahre 2014 von Berlin nach Syrien gereist ist, um sich dort der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) anzuschließen (Urt. v. 23.04.2021, Az. 6 2/20). Dort habe sie einen tschetschenischen Mann geheiratet, der in Deutschland aufgewachsen war und seinerseits dem "IS" angehörte. Bei ihrer Ausreise aus Deutschland sei der Angeklagten bewusst gewesen, dass es sich beim "IS" um eine Terrororganisation handele, so die Berliner Richterinnen und Richter.
In dieser Zeit habe sie auch mehrere Chatnachrichten an ihre ehemalige Arbeitgeberin in Berlin geschickt, in denen sie ihre Identifikation mit der Ideologie des "IS" deutlich machte. Auch hab die Angeklagte ihre ehemalige Arbeitgeberin aufgefordert, sich ebenfalls dem "IS" anzuschließen. Gleichwohl wurde durch das Gericht strafmildernd berücksichtigt, dass die Angeklagte sich nunmehr glaubhaft von der ideologischen Ausrichtung des "IS" distanziert hat.
Kalaschnikow als Hochzeitsgeschenk
Nachdem ihr Ehemann bei Kämpfen getötet worden sei, hat die Frau nach Gerichtsangaben wiederum ein anderes Mitglied des "IS" geheiratet. Von diesem Mann habe sie als Hochzeitsgeschenk ein Kalaschnikow-Sturmgewehr bekommen und im Schießen einweisen lassen. Das war für das Verfahren besonders relevant, denn hieraus schlussfolgerten die Berliner Richterinnen und Richter die Eingliederung der Angeklagten in den "IS" im Sinne des § 129a Strafgesetzbuch (StGB), der die Bildung terroristischer Vereinigungen bestraft.
Der Generalbundesanwalt hatte der Frau zudem zu Last gelegt, in einer vom "IS" im Sinne von § 9 Abs. 1 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) beschlagnahmten Wohnung gelebt zu haben. In diesem Punkt wurde die Angeklagte jedoch freigesprochen, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt beschafft worden sei, so das Berliner Gericht. Das Urteil gegen die Rückkehrerin erging schließlich wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Den Verfahrensbeteiligten steht noch die Revision zum Bundesgerichtshof offen.
jb/LTO-Redaktion
Kammergericht: . In: Legal Tribune Online, 23.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44803 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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