Bushido und sein Ex-Manager Arafat Abou-Chaker waren scheinbar unzertrennlich – bis es zum Bruch kam. Es folgten diverse Gerichtsprozesse, unter anderem wegen Erpressungsvorwürfen. Von diesen hat das LG ihn nun freigesprochen.
Viel länger als geplant hat der Prozess gegen den Ex-Manager von Rapper Bushido gedauert, es ging um Vorwürfe der versuchten schweren räuberischen Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie der gefährlichen Körperverletzung und der schweren Untreue. Jetzt hat das Landgericht (LG) Berlin I Arafat Abou-Chaker vom Vorwurf freigesprochen, er habe Bushido zur Zahlung von Millionenbeträgen erpressen wollen. Wegen unerlaubter Tonbandaufnahmen in 13 Fällen wurde er indes zur Zahlung einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 900 Euro verurteilt (Urt. v. 05.02.2024, Az. 538 KLs 17/19).
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatten sich die Hauptvorwürfe in den vorangegangen 113 Hauptverhandlungstagen bestätigt. Sie hatte für den 47-Jährigen eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren, drei Monaten und einer Woche Haft beantragt. Seine Anwälte hielten hingegen keine der Straftaten für erwiesen, die Rapper Bushido (45) durch seinen Ex-Manager widerfahren sein sollen. Sie forderten entsprechend Freispruch. Auch drei mitangeklagte Brüder von Abou-Chaker wurden insoweit freigesprochen.
Lediglich wegen einer Reihe von unerlaubten Tonbandaufnahmen, deren Aufzeichnung Arafat Abou-Chaker noch kurz vor Prozessende eingeräumt hatte, wurde er nun zu einer Geldstrafe verurteilt.
Großteil der Vorwürfe basieren auf Bushidos Aussagen
Bushido – mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi – trat in dem Strafverfahren als Zeuge und Nebenkläger auf. Ein Großteil der Vorwürfe gegen seinen langjährigen Geschäftspartner und den Mitangeklagten basierten auf den umfassenden Aussagen des Rappers, der inzwischen mit seiner Familie in Dubai lebt. Im Zentrum des Verfahrens steht ein Vorfall vom 18. Januar 2018, bei dem Bushido gegen seinen Willen festgehalten worden sein soll. Dabei soll er auch mit einer Wasserflasche attackiert und ein Stuhl nach ihm geworfen worden sein.
Zu den mutmaßlichen Taten soll es gekommen sein, nachdem Bushido die Beziehungen zu Arafat Abou-Chaker 2017 aufgelöst hatte. Sein Ex-Manager habe die Trennung nicht akzeptieren wollen und von dem Musiker eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Geschäften für 15 Jahre gefordert. Im Herbst 2023 scheiterte Abou-Chaker in einem Zivilverfahren gegen Bushido, als das LG Berlin der Widerklage des Rappers auf Zahlung von fast zwei Millionen Euro stattgab.
Prominente Zeugen aus der Rapperszene
Seit August 2020 hatte das LG Berlin I in insgesamt 114 Hauptverhandlungstagen versucht, den Fall aufzuklären. Der Prozess erfolgte unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Manch einer sah darin einen lang erhofften Schlag gegen Clankriminalität, weil Bushido sich traute, auszusagen. Das ist bei vielen Prozessen gegen Mitglieder von Großfamilien, die mit organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht werden, anders. Der Begriff Clankriminalität ist indes umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern unter anderem Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiere und diskriminiere. Für LTO setzte sich Prof. Dr. Thomas Fischer mit dieser Thematik auseinander.
Mehr als 60 Zeugen wurden in dem Verfahren gehört, darunter prominente Rapper wie Samra, Fler, Ali Bumaye oder Kay One. Schwerpunkt der Aussagen bildeten jedoch die Vernehmung von Bushido und seiner Ehefrau Anna-Maria Ferchichi, die über viele Tage gingen. Sie zeichneten das Bild einer "Zwangsehe" mit Abou-Chaker.
Aus Sicht der Verteidigung sind die Angaben des Ehepaares nicht glaubwürdig. Der Rapper sei ein guter Entertainer, sagte Abou-Chaker-Anwalt Hansgeorg Birkhoff. "Was er erzählt, kommt prima rüber. Aber ist es deswegen wahr, was er erzählt?"
Nach rund dreieinhalb Jahren ist das Verfahren damit zu Ende. Ursprünglich waren nur 20 Verhandlungstage angesetzt worden.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Bushidos Ex-Manager vorm LG Berlin I: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53802 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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