Leserbriefe an LTO: Zum Staats­examen 2.0, zur Palandt-Umben­nung und zu Rüs­tungs­ex­porten

02.11.2018

Rüstungsexporte nach Tod des Journalisten Jamal Kashoggi: Beißhemmung der Politik

Nach der Ermordung Jamal Kashoggis flammt die Diskussion um Rüstungsexporte nach Saudi Arabien erneut auf. Die Politik muss entscheiden, wie sich das Rüstungsexportrecht weiterentwickeln soll, meint Sebastian Roßner.

 

Von Dr. Robert Glawe, Rechtsanwalt 

Die Legal Tribune Online schätze ich als ein Portal für Information und Meinungseindrücke, das mit juristischer Expertise unterfüttert ist. Daher habe ich mich auch gerne mit eigenen Beiträgen beteiligt. Beiträge wie der oben zitierte von Herrn Roßner tragen jedoch dazu bei, zumindest den Eindruck juristischer Expertise bei LTO zu erschüttern, wenn nicht sogar Ihre Unparteilichkeit in Frage zu stellen.

Ich beschäftige mich intensiv mit dem Recht der Exportkontrolle und weiß, wie schwierig es ist, sich dieses Gebiet zu erschließen und überdies die sensiblen politischen Anwendungsfälle unter diese komplexe Struktur von Grundgesetznormen bis zu europäischen Verordnungen und Verwaltungsinnenrecht zu subsumieren. Auch ist mir Ihre Unterteilung der Beiträge in reine Sachinformation und durchaus pointierte Kommentierung bewusst. Selbst wenn man den Beitrag von Herrn Roßner eindeutig letzterem zuordnet, bleibt der Beigeschmack eines tendenziösen Beitrags, der ausschließlich eine bestimmte, seit Jahren erhobene Klientelforderung bedient. Dazu werden Sachinformationen z.B. zur Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes derart verkürzt, bis der Eindruck entsteht, es gebe auf diesem Feld kein gesetzliches Korrektiv; eine "noch festzulegende Gruppe anerkannter Friedensorganisationen" müsse daher anstelle von Behörden und Gerichten für die Wahrung rechtsstaatlicher Standards sorgen. Das ist ungeheuerlich und führt gerade dem unbedarften Leser, der diese Materie noch nicht durchdrungen hat, ein vollkommen verzerrtes Bild der Exportkontrolle vor. Tatsächlich finden wir in diesem Bereich eine staatliche Regulierung wie nirgends sonst.

Dieser Beitrag bedient in seiner Mischung aus inhaltlich-sachlichen Fehlern, Unterschlagung für die Debatte wesentlicher Fakten zum Rechtssystem und Rechtsschutz und undifferenzierter Propagierung einer Forderung, die nicht ohne Grund kaum öffentlich Gehör findet (Absehen von der Zulässigkeitsvoraussetzung der Verletzung subjektiver Rechte im Verwaltungsstreitverfahren), all das, was ich sonst nur aus den qualitativ minderwertigen Online-Portalen von Focus/Welt/SpOn/Bento/Jakob Augstein etc. kenne: Stimmungsmache mit (scheinbar) populären Forderungen auf Basis dünner, fehlerhafter Sachinformation. Bitte stellen Sie sich in Ihrer Redaktion die Frage, ob Sie zu diesen "Konditionen" in ein juristisches Boulevardformat einsteigen möchten. Zumindest mich würden Sie dann als Autor und Leser verlieren.

Zitiervorschlag

Leserbriefe an LTO: . In: Legal Tribune Online, 02.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31845 (abgerufen am: 07.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
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