Präsidentenbeleidigung: Tür­ki­sches Gericht fer­tigt Gollum-Gut­achten an

03.12.2015

Ein türkisches Gericht hat eine Expertenkommission mit einer Charakteranalyse der Filmfigur Gollum beauftragt. Sie soll herausfinden, ob der Vergleich von Präsident Erdogan mit Gollum eine strafbare Beleidigung darstellt.

Der Charakter Gollum aus dem Herrn der Ringe ist zumindest äußerlich nicht der vorteilhafteste Vergleichspartner. Er spielt jedoch eine zentrale und von moralischen Ambivalenzen geprägte Rolle in Tolkiens Epos. Seine leidvolle und von innerem Ringen bestimmte Geschichte beschäftigt nun ein türkisches Gericht.

Weil der türkische Arzt Dr. Bilgin Çiftçi ein Bild twitterte, auf dem er verschiedene Gesichtsausdrücke des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan und passende Mimik des Herr der Ringe Charakters Gollum gegenüberstellte, wurde aus dem Türkischen Institut für öffentliche Gesundheit (THSK) geworfen; nun droht ihm auch eine Haftstrafe wegen Präsidentenbeleidigung.

Internet-meme Erdogan

Wie die türkische Zeitung Today’s Zaman berichtet, muss ein Gericht klären, ob der Vergleich eine Beleidigung ist. Auf die Frage des Verteidigers, ob der Richter die Herr der Ringe Trilogie eigentlich gesehen hätte, musste dieser zugeben, nur Teile daraus zu kennen. Das Gericht beschloss daraufhin, eine Expertenkommission mit der Untersuchung der Frage zu beauftragen, ob Gollum ein positiver oder negativer Charakter ist, und ob ein Vergleich mit ihm eine Beleidigung sein kann.

Çiftçi behauptet, Gollum sei kein böser Charakter und das Bild habe niemanden beleidigt. Die Kommission, bestehend aus zwei Wissenschaftlern, zwei Verhaltenspsychologen und einem Experten für Film- und Fernsehproduktionen, hat nun bis Februar Zeit ein Charakterprofil von Gollum anzufertigen. Das Gericht will auf Grundlage des Gutachtens über die Strafbarkeit von Çiftçi entscheiden.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Präsidentenbeleidigung: . In: Legal Tribune Online, 03.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17744 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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