Ein Model verklagte ein Startup-Unternehmen, das fair-trade-Kondome herstellt. Auf deren Hüllen war ihr markanter Kuss-Mund ungefragt verwendet worden. Das LG München schlichtete den Streit mit einem Kompromissvorschlag.
Die Klägerin arbeitet unter anderem als professionelles Model in der Club-Szene. Als solches schließt sie Verträge mit den Fotografen, die in diesem kuriosen Fall aber wenig nützten: Das Foto von ihrem Kuss-Mund ist zufällig und mit einer juristisch wenig wasserdichten Vereinbarung entstanden. Der Fotograf verkaufte es trotzdem mit einer vermeintlichen Lizenz an den Kondomhersteller, der es auf die Hüllen der Präservative drucken ließ.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat die Frau eine so markante Zahnlücke zwischen ihren Lippen, dass sie schon bald Leute aus ihrem privaten Umfeld darauf ansprachen, wie ihr Kuss-Mund auf die Kondomverpackungen komme. Sie habe daraufhin den Kondomhersteller angerufen, der zunächst freiwillig auf das Motiv mit dem hohen Wiedererkennungswert verzichten wollte. Nach einem wohl nicht sehr freundlichen Brief vom Anwalt des Models habe der junge Unternehmer dann aber doch die Konfrontation vor Gericht riskiert.
Dort soll die Klägerin, zukünftige Schwiegertochter eines Miteigentümers einer international tätigen Wirtschaftskanzlei, alle Register gezogen haben und mit gleich drei Top-Anwälten aufgelaufen sein. Laut dem Berichts haben sich die Fronten daraufhin weiter verhärtet, dem Kondomhersteller soll es "nur noch um's Prinzip" gegangen sein. Nach stundenlanger Verhandlung im 37 Grad warmen Saal des Landgerichts (LG) München überzeugte das Gericht die Parteien schließlich von einer gütlichen Einigung: Beide zahlen ihre Kosten selbst und die markante Zahnlücke wird überklebt, sodass die Wiedererkennbarkeit des Model-Munds verschwindet.
ms/LTO-Redaktion
LG München schlichtet Kondomstreit: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16191 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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