Anwaltswerbung in den USA - Teil 2: Verbrecherpaten, Konsolenkummer, Rosenkriege

Was gelungene Selbstvermarktung ausmacht, sehen amerikanische Anwälte etwas anders als ihre deutschen Kollegen. Den teils großartigen, teils grauenhaften Werbevideos hatten wir bereits im Februar einen Beitrag gewidmet. Hier folgen fünf weitere, unter anderem mit dabei: eine Kultfigur aus Breaking Bad und ihr reales Pendant, weinende Männer an Videokonsolen und Hasstiraden an die künftige Ex-Frau.

Saul Goodman ist der Inbegriff des anwaltlichen Schmierlappens: Ein kleiner Krimineller in Nadelstreifen, der mehr auf dem Kerbholz hat als der Großteil seiner Kundschaft. Zu deren Verteidigung ist ihm jedes Mittel recht. Da werden Zeugen bestochen oder bedroht, Geldwäscher vermittelt und Alibis erfunden, wobei Saul häufig eher an einen Consigliere der Mafia als an einen Anwalt im eigentlichen Sinn erinnert. Das Halbseidene seiner Figur wird bereits beim ersten Anblick deutlich: Der Anzug steht ihm genauso schlecht wie die Seriosität, die er verkörpert, und irgendwie ahnt man, dass auf seinem Büroschreibtisch wohl eher die Sekretärin als Gerichtspost zum Liegen kommt.

Und da die Ganovenrolle nun einmal so verdammt gut zu ihm passt, spielt er sie öffentlich in zahlreichen Werbevideos. Darin erklärt er seiner künftigen Kundschaft beispielsweise, wie sie auch aus dem fadenscheinigsten Anlass noch einen Klagegrund herbeifabulieren kann, oder wieso sie ganz bestimmt nicht haftet, wenn der illegal im Garten gehaltene Tiger den Nachbarsjungen zerfleischt:

Goodmans Videos zählen sicherlich zum Besten, was in Sachen Anwaltswerbung je gedreht wurde. Doch Goodman ist eine reine Kunstfigur, erdacht von den Schreibern der Erfolgsserie Breaking Bad - und als solche nicht im ersten Beitrag zu ausgefallener Anwaltswerbung vertreten. Aber die Realität übertrifft die Satire dann doch noch, beispielsweise im Video Nr. 2, einem Werbeclip des durchaus realen Daniel Muessig.

Zitiervorschlag

Constantin Baron van Lijnden, Anwaltswerbung in den USA - Teil 2: . In: Legal Tribune Online, 10.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11662 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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