AG Mönchengladbach-Rheydt: Mann ver­gisst Erotik­spiel­zeug in seiner Sexual­part­nerin

29.10.2019

Nach einem Sextreffen in einem Rheydter Hotel klagte eine Frau über starke Schmerzen. Wie sich später herausstellte, vergaß ihr Sexualpartner ein Spielzeug in ihrem Unterleib. Gefährliche Körperverletzung war das aber nicht, so das AG.

Weil er ein Sexspielzeug im Körper einer Frau vergessen hat, musste sich ein Mann vor dem Amtsgericht (AG) Mönchengladbach-Rheydt verantworten. Wie ein Gerichtssprecher gegenüber LTO bestätigte, wurde der 47-Jährige am Montag jedoch vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung durch Unterlassung freigesprochen (Urt. v. 28.10.2019, Az. 22 Ds 595/18).

Der Mann und die Frau hatten sich im Juli 2018 in einem Rheydter Hotel getroffen. Laut Anklage ist es dort zu zuvor verabredeten sowie einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen, bei denen der Mann der Frau einen sogenannten Dilator einführte, ein medizinisches Instrument zum Weiten von Körperöffnungen. Dabei habe die Frau plötzlich starke Schmerzen verspürt und den Mann gebeten, von ihr abzulassen. Der Bitte habe der Mann auch entsprochen – allerdings ohne den Dilator zu entfernen und dies der Frau mitzuteilen.

Das Sexspielzeug sei daraufhin mit der Zeit in die Bauchhöhle der Frau gewandert und habe verschiedene Organe verletzt, was der Frau starke Schmerzen zufügte. Schließlich musste der Fremdkörper operativ entfernt werden. Laut Anklage hätte die Frau im Falle einer zu spät erfolgten Behandlung an diesen Verletzungen sterben können.

Die Rheinische Post hatte zuerst über den Fall berichtet. Dem dortigen Bericht nach soll nicht nur der Sex, sondern auch der Einsatz von Sexspielzeugen vorab verabredet gewesen sein. Beim Einsatz des Spielzeugs habe sie zwar geäußert, dass es "mal kurz weh getan" habe, mit ihr aber "alles ok" sei. Am nächsten Morgen habe sie dann vor dem Mann das Hotelzimmer verlassen, wie es in dem Bericht weiter heißt. Später habe sie ihm dann in WhatsApp-Nachrichten von ihrem Schmerzen erzählt und gefragt, ob der Gegenstand "sicher raus" sei. Der Mann soll darauf geantwortet haben, dass er nichts vermisse, zurzeit aber nicht nachschauen könne.

Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft plädierten am Ende aber für einen Freispruch des Mannes, erklärte der Gerichtssprecher gegenüber LTO weiter. So entschied das AG dann letztlich auch: Das Gericht ging davon aus, dass der Einsatz des Sexspielzeugs einvernehmlich gewesen sei und die Frau entsprechend davon gewusst habe.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG Mönchengladbach-Rheydt: . In: Legal Tribune Online, 29.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38457 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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