Kronzeugenbefragung, Aussetzungsanträge, Schuldzuweisungen: Wire­card-Pro­zess - Was bisher geschah

von Stefan Schmidbauer

20.01.2023

25/01/23: Pro­zess wird nicht aus­ge­setzt

Die Verteidigung zweier Angeklagter im Wirecard-Verfahren ist mit Anträgen auf eine Aussetzung des Verfahrens gescheitert. Damit kommt es nicht zu einer Neuansetzung der Hauptverhandlung.

Bereits kurz nach dem Verhandlungsauftakt im Dezember 2022 hatte Alfred Dierlamm, Verteidiger von Markus Braun, eine Aussetzung des Wirecard-Prozesses beantragt. Mitte Januar zog Sabine Stetter, Verteidigerin des früheren Chefbuchhalters Stephan von Erffa, nach.

Am Mittwoch wurde bekannt, dass die 4. Große Strafkammer des Landgerichts München I die Aussetzungsanträge zurückgewiesen hat. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aussetzung des Verfahren seien nicht gegeben, teilte das Gericht mit. Die lange Verfahrensdauer - bislang sind 100 Verhandlungstermine vorgesehen - ermögliche es, auch bei nachgelieferten Aktenbestandteilen sämtliche Verteidigungsmöglichkeiten zu nutzen. Bislang seien zudem noch keine Zeugen vernommen worden, so dass den Angeklagten und ihren Verteidigern kein Nachteil durch den Eingang der weiteren Unterlagen entstanden sein könne.

Den von den Antragstellern behaupteten Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip vermochte das Gericht nicht zu erkennen. Die Kammer kündigte allerdings an, der Verteidigung im Hinblick auf die Gestaltung und Terminierung des Verfahrens ausreichend Vorbereitungszeit bei nachträglich eingegangenen Unterlagen einzuräumen.

Zitiervorschlag

Kronzeugenbefragung, Aussetzungsanträge, Schuldzuweisungen: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50837 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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