Kronzeugenbefragung, Aussetzungsanträge, Schuldzuweisungen: Wire­card-Pro­zess - Was bisher geschah

von Stefan Schmidbauer

20.01.2023

05/01/23: Befra­gung von Markus Braun auf fünf Tage ange­setzt

Markus Braun muss sich auf eine eindringliche und langwierige Befragung zu seinen Unschuldserklärungen einstellen. Das Gericht legt einen Zeitplan für dessen Aussage fest. 

Ab dem 19. Januar 2023 soll Markus Braun aussagen. Das Gericht will fünf Prozesstage für die Aussage und die anschließende Befragung des früheren Wirecard-Chefs reservieren. Das kündigte der Vorsitzende Richter Markus Födisch am Donnerstag an. 

Ob der Terminplan eingehalten wird, ist offen, nachdem zuvor Brauns Verteidiger die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Bisher hat die Kammer darüber nicht entschieden. Die Anwälte werfen der Staatsanwaltschaft vor, die Verteidigung seit Prozessbeginn mit zehntausenden Seiten nachträglich gelieferter Ermittlungsunterlagen zu überfluten.

"Das wird es wahrscheinlich in der Nachkriegszeit in einem Verfahren vor einem deutschen Strafgericht noch nicht gegeben haben", beschwerte sich Anwalt Alfred Dierlamm. Der Ton zwischen Verteidigung und Gericht ist gereizt: "Ich kann die Dramatik, die Sie hier auftun, nicht ganz nachvollziehen", erwiderte der Vorsitzende. Doch auch die Verteidigung des mitangeklagten früheren Wirecard-Chefbuchhalters kritisierte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft als "enorme Zumutung".

Zitiervorschlag

Kronzeugenbefragung, Aussetzungsanträge, Schuldzuweisungen: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50837 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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