Kronzeugenbefragung, Aussetzungsanträge, Schuldzuweisungen: Wire­card-Pro­zess - Was bisher geschah

von Stefan Schmidbauer

20.01.2023

16/02/23: Braun glaubt an Exis­tenz des Dritt­part­n­er­ge­schäfts

Markus Braun macht weitere Angaben im Prozess vor dem LG München und widerspricht der Aussage des Kronzeugen der Anklage im Hinblick auf Erlöse aus dem Geschäft mit Drittpartnern.

Braun fordert von der Justiz die Suche nach seit 2020 vermissten rund zwei Milliarden Euro. "Man müsste einmal sauber ermitteln, wieviel ist davon wieder holbar", verlangte Braun am Donnerstag im Prozess vor dem Landgericht München I. Bei dem Geld handelt es sich um angeblich auf südostasiatischen Treuhandkonten verbuchte Erlöse, die bei der Bilanzprüfung im Jahr 2020 nicht auffindbar waren. Dies hatte in der Folge zur Insolvenz des Dax-Konzerns geführt. "Ich bin der Überzeugung, dass das Geschäft existiert hat, aber in wesentlichen Teilen nicht auf das Treuhandkonto geflossen ist", betonte Braun.

Braun widersprach damit dem mitangeklagten Kronzeugen Oliver Bellenhaus, nach dessen Aussage diese Erlöse frei erfunden waren. Beide Manager sitzen seit über zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft und beschuldigen sich wechselseitig. Braun gab an, dass er Bellenhaus im Jahr 2020 kündigen und den seit 2020 untergetauchten Vertriebsvorstand Jan Marsalek entmachten wollte. Dazu war es nach der Insolvenz nicht mehr gekommen.

Der frühere Wirecard-Chef relativierte seine eigene Verantwortung für Bilanzskandal und Kollaps des Dax-Konzerns. Der Vorsitzende Richter Markus Födisch hielt Braun eine Aussage aus einer seiner Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft vor. Damals hatte Braun eingeräumt, versagt zu haben. Vor Gericht sagte Braun dazu: "Ich würde das heute nicht mehr so formulieren."

Zitiervorschlag

Kronzeugenbefragung, Aussetzungsanträge, Schuldzuweisungen: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50837 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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