Die Schweizer Bank Sarasin muss dem Drogerie-Unternehmer Erwin Müller wegen fehlerhafter Beratung bei Anlagegeschäften 45 Millionen Euro zurückzahlen. Laut OLG Stuttgart wurden gegen das Berufungsurteil keine Rechtsmittel eingelegt.
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte im September entschieden, dass die Bank mit Sitz in Basel ihre Pflichten verletzt und den Drogerie-Unternehmer beim Kauf von Anteilen an einem Fonds nicht ausreichend informiert habe (Urt. v. 14.09.2018; Az. 5 U 98/17).
Die Bank hatte das zunächst zurückgewiesen. Nach Angaben des Gerichts wurden gegen das Berufungsurteil aber keine Rechtsmittel mehr eingelegt - damit wird die Entscheidung rechtskräftig.
Der Streit drehte sich um Anteile am Luxemburger Sheridan-Fonds. Über den Fonds sollten mit sogenannten Cum-Ex-Transaktionen Gewinne erwirtschaftet werden, bei denen der deutsche Fiskus durch mehrfach beantragte Erstattungen auf nur einmal einbehaltene Kapitalertragssteuern insgesamt um Milliardenbeträge geschröpft wurde. Als das Bundesfinanzministerium derartige Erstattungen stoppte, brach der Fonds zusammen, das eingezahlte Geld war weg.
dpa/ah/LTO-Redaktion
Anlageberatung bei Cum-Ex-Deals: . In: Legal Tribune Online, 19.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32161 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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