OLG Celle zum Autobahnausbau: Kein Mil­lio­nen­nach­schlag für A1 mobil

26.11.2019

Die Mauteinnahmen sollten sprudeln - waren in der Wirtschaftskrise dann aber niedriger als gedacht. Einen Teil des Geldes wollte sich das Autobahn-Konsortium A1 mobil zurückholen. Daraus wird nun erstmal nichts.

Der Steuerzahler muss vorerst kein Geld nachschießen: Trotz hoher Mautausfälle bleibt der private Autobahnbetreiber A1 mobil auf seiner Millionenforderung gegen den Bund sitzen. Eine entsprechende Klage des Unternehmens, das für einen Großteil der A1 zwischen Hamburg und Bremen zuständig ist, wies das Oberlandesgericht (OLG) Celle am Dienstag in einem Berufungsverfahren zurück (Urt. v. 26.11.2019, Az. 13 U 127/18).

Die Celler Richter erklärten, A1 mobil habe das sogenannte Verkehrsmengen-Risiko laut Betreibervertrag "ausschließlich und unbegrenzt" selbst übernommen - auch während der Wirtschaftskrise 2008/2009, als die Mauteinnahmen wegen des deutlich geringeren Verkehrsaufkommens sanken. Die Firma hatte von der Bundesrepublik - vertreten durch das Land Niedersachsen - nachträglich 778 Millionen Euro verlangt. Denn ihre Vergütung richtete sich vor allem nach dem Volumen des Lkw-Verkehrs auf der betriebenen Strecke.

Bereits das Landgericht Hannover hatte die Klage abgewiesen, A1 mobil brachte den Fall daraufhin in die nächsthöhere Instanz. "Das Landgericht hat richtig entschieden", erklärte nun ein Sprecher des Celler OLG. A1-mobil-Geschäftsführer Ralf Schmitz sagte der Deutschen Presse-Agentur, man habe mit einer Bestätigung des früheren Urteils gerechnet und werde die Begründung der erneuten Abweisung gründlich prüfen. Danach gebe es eine Entscheidung, "ob weitere Rechtsmittel eingelegt werden oder das Unternehmen umstrukturiert wird".

Insolvenzgefahr besteht "auf keinen Fall"

Der von A1 mobil bewirtschaftete Abschnitt war von 2008 bis 2012 auf 72,5 Kilometern sechsspurig ausgebaut worden. Das Projektvolumen belief sich auf 1,3 Milliarden Euro, wovon etwa 515 Millionen Euro auf den Ausbau selbst entfielen. Das Vorhaben gilt als eines der bekanntesten Beispiele für öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP).

A1 mobil finanziert sich über einen Teil der Lkw-Maut, deren Umfang dann jedoch hinter den Erwartungen zurückblieb. Bis zum Abschluss des Vertrages mit dem Bund habe es keine Prognose gegeben, die einen Einbruch vorhersagte, argumentierte die Geschäftsleitung. Und ein "Extremrisiko" wie die Folgen einer schweren Konjunkturkrise sei gar nicht absehbar gewesen. Deswegen klagte A1 mobil auf eine Nachbesserung des Vertrages, der auf 30 Jahre angelegt ist. Das OLG stützte jedoch die Sicht des Landgerichts: Die Entwicklung der Verkehrsmenge liege "ausschließlich im Risikobereich der Klägerin".

Aufgrund der geringeren Einnahmen geriet das Unternehmen in eine Schieflage. Schmitz betonte nach dem Celler Urteil, Insolvenzgefahr bestehe aber "auf keinen Fall". Der Betrieb auf der von A1 mobil gebauten Strecke werde "in der gewohnt guten Qualität fortgesetzt".

dpa/acr/LTO-Redaktion

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OLG Celle zum Autobahnausbau: . In: Legal Tribune Online, 26.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38899 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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