Im Beihilfeverfahren um die HSH Nordbank haben sich EU-Kommission und die Anteilseigner der Bank geeinigt. Die Bank soll von Altlasten befreit und anschließend privatisiert werden. Linklaters und Freshfields waren beratend tätig.
Andreas Steck
Am 19. Oktober haben sich die Eigentümer der HSH Nordbank AG - die Freie und Hansestadt Hamburg und das Land Schleswig-Holstein - mit der EU-Kommission über die Eckpunkte für eine endgültige Genehmigung der Wiedererhöhung des Risikoschirms auf zehn Milliarden Euro geeinigt. Das offene Beihilfeverfahren kann damit nach rund zwei Jahren zum Abschluss kommen.
Demnach darf die Bank notleidende Portfolien im Umfang von mehr als acht Milliarden Euro veräußern, bis zu 6,2 Milliarden Euro davon an die Länder, den Rest an den Markt. Damit wird es ihr ermöglicht, einen wesentlichen Teil ihrer Altlasten vornehmlich aus dem Schiffsfinanzierungsbereich an Dritte abzugeben.
Weiterhin wird die HSH Nordbank AG in eine Holdinggesellschaft und eine operative Tochtergesellschaft aufgespalten. Letztere wird die operativen Geschäfte weiterführen und mittelfristig privatisiert.
Die Umsetzung der Entscheidung bedarf noch der Zustimmung der Regierungen und Parlamente der Freien und Hansestadt Hamburg und des Landes Schleswig-Holstein.
Das Beihilfeverfahren der EU war 2013 eröffnet worden, nachdem die HSH Nordbank ihren Risikoschutz durch die Länder von sieben auf zehn Milliarden Euro aufstocken musste. Die Kommission hatte die Beihilfe damals vorläufig genehmigt, aber eine weitere und tiefergehende Restrukturierung der Bank gefordert.
Linklaters war für die Eigentümer der HSH Nordbank in dem Verfahren tätig, während Freshfields Bruckhaus Deringer das Finanzinstitut beraten hat. Freshfields berät die HSH Nordbank seit 2008 laufend, etwa im Zusammenhang mit den staatlichen Stützungsmaßnahmen 2008/2009, dem ersten EU-Beihilfeverfahren, verschiedenen Umstrukturierungsmaßnahmen, der Erstellung des Sanierungsplans sowie der umfassenden Bankenprüfung (Comprehensive Assessment) durch die EZB im Oktober 2014. Auch Linklaters ist schon seit mehreren Jahren für die Eigentümer der Bank tätig.
Linklaters für die Eigentümer HSH Nordbank AG
Andreas Steck, Federführung, Bankaufsichtsrecht, Partner, Frankfurt
Dr. Jan Endler, Federführung, öffentliches Recht, Partner, Berlin
Dr. Thomas Nießen, Corporate, Partner, Düsseldorf
Dr. Detlev Schuster, Corporate, of Counsel, Berlin
Kristina Zych, öffentliches Recht, Counsel, Berlin
Andreas Dehio, Bankaufsichtsrecht, Managing Associate, Frankfurt
Rico Kaßmann, öffentliches Recht, Associate, Berlin
Anne Dreessen, öffentliches Recht, Associate, Berlin
Simon Staude, Bankaufsichtsrecht, Associate, Frankfurt
Britta Diel, Bankaufsichtsrecht, Associate, Frankfurt
Freshfields Bruckhaus Deringer für HSH Nordbank:
Dr. Andreas von Bonin, Kartell- und Beihilferecht, Brüssel
Dr. Patrick Cichy, Gesellschaftsrecht/M&A
Dr. Marius Berenbrok, Gesellschaftsrecht/M&A
Dr. Alexander Glos, Bank- und Finanzrecht
Andreas Bartsch, Bank- und Finanzrecht
Dr. Alexander Schwahn, Steuerrecht
Merit Olthoff, Kartell- und Beihilferecht
Dr. Arne Krawinkel, Gesellschaftsrecht/M&A
Dr. Stefan Bressler, Gesellschaftsrecht/M&A
Dr. Gunnar Isenberg, Gesellschaftsrecht/M&A
Dr. Christian Kutschmann, Gesellschaftsrecht/M&A
Dr. Felix Scheder-Bieschin, Gesellschaftsrecht/M&A
Dr. Janina Heinz, Bank- und Finanzrecht
Ulrich Heuschkel, Bank- und Finanzrecht
Andy Laatsch, Steuerrecht
Dr. Thomas Voland, Öffentliches Recht
Rechtsabteilung HSH Nordbank:
Dr. Michael Berghaus, General Counsel
Dr. Sascha Engelbach
Linklaters / Freshfields Bruckhaus Deringer: . In: Legal Tribune Online, 20.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17274 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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