Flughafen Frankfurt-Hahn: EuG kippt Bei­hilfe-Geneh­mi­gung

19.05.2021

Die Lufthansa ist beim EuG mit einer Klage gegen staatliche Beihilfen für den defizitären Regionalflughafen Frankfurt-Hahn erfolgreich. Die EU-Kommission hätte die Vereinbarkeit der Beihilfen mit den Binnenmarktregeln genauer prüfen müssen.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Genehmigung einer millionenschweren Beihilfe des Landes Rheinland-Pfalz für den Flughafen Frankfurt-Hahn gekippt. Wie das Gericht in Luxemburg am Mittwoch entschied, hat die zuständige EU-Kommission nicht ausreichend geprüft, ob die öffentliche Zuwendung mit den Regeln für den Binnenmarkt vereinbar ist (Urt. v. 19.05.2021, Az. T-218/18).

Die Brüsseler Behörde hatte dem Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2017 erlaubt, im Zeitraum von 2017 bis 2021 Betriebsverluste von bis zu 25,3 Millionen Euro zu decken. Die Lufthansa, die den Flughafen nicht nutzt, sieht die Unterstützung allerdings als wettbewerbsverzerrend an und hatte deswegen beim EuG Klage erhoben.

Die EU-Kommission kann gegen das Urteil noch Einspruch bei Europäischen Gerichtshof erheben. Sie hatte 2017 zu ihrer Entscheidung erklärt, dass gemäß den Luftverkehrsleitlinien Betriebsverluste von kleineren Regionalflughäfen bis 2024 unter bestimmten Voraussetzungen mit öffentlichen Mitteln gedeckt werden dürfen. Die Kommission berücksichtigte nach eigenen Angaben auch, dass der Flughafen Frankfurt-Hahn im wirtschaftlich eher schwachen Rhein-Hunsrück-Kreis liegt und für die örtliche Wirtschaft wichtig ist.

Den rheinland-pfälzischen Behörden zufolge hingen rund 11.000 Arbeitsplätze in der Region von dem Flughafen ab, erklärte die Kommission damals. Darüber hinaus gebe es im Umkreis von 100 Kilometern beziehungsweise einer Stunde Fahrzeit keine weiteren Flughäfen. Der Airport Frankfurt-Hahn wird unter anderem vom Billigflieger Ryanair genutzt.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Flughafen Frankfurt-Hahn: . In: Legal Tribune Online, 19.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45004 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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