Die Lufthansa-Tochter Austrian Airlines hat in der Corona-Krise staatliche Unterstützung erhalten. Die Konkurrenz klagte, doch dem EuG zufolge hatte alles seine Richtigkeit. Damit weist es eine weitere von vielen Ryanair-Klagen ab.
Die Beihilfen für die Lufthansa-Tochter Austrian Airlines (AUA) in der Corona-Krise sind nach Ansicht des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zulässig gewesen. Solche Beihilfen seien zur Beseitigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse entstanden seien, mit den Regeln des Binnenmarkts vereinbar, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Damit wies die Kammer erstinstanzlich eine Klage der Konkurrenten Ryanair und Laudamotion zurück (Urt. v. 14.07.2021, Rs. T-677/20). Damit ist Ryanair mit einer weiteren von insgesamt 15 Klagen gegen staatliche Corona-Beihilfen vor dem EuG gescheitert.
Die Ungleichbehandlung zwischen AUA und anderen in Österreich tätigen Luftfahrtunternehmen könne zwar mit einer Diskriminierung gleichgesetzt werden. Diese sei aber im vorliegenden Fall wegen der wesentlichen Bedeutung, die der AUA im Luftverkehr Österreichs zukomme, gerechtfertigt gewesen.
Mit der im Juni 2020 bei der Europäischen Kommission angemeldeten Beihilfe zugunsten der AUA sollten die Schäden ersetzt werden, die ihr durch die Annullierung oder die Verschiebung von Flüge infolge der Reisebeschränkungen in der Corona-Krise entstanden waren. Die staatliche Beihilfe für AUA lag bei 150 Millionen Euro.
Die EU-Kommission habe entgegen der Ansicht von Ryanair und Laudamotion nicht nur sämtliche den Luftfahrtunternehmen der Lufthansa Group gewährten Beihilfen, sondern auch deren Zusammenspiel geprüft, hieß es. Es bestehe keine konkrete Gefahr, dass durch die Millionen für die AUA auch andere Luftfahrtunternehmen der Lufthansa Group begünstigt werden könnten.
Ryanair kündigte bereits Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Die Genehmigung staatlicher Beihilfen für die AUA durch die EU-Kommission verstoße gegen die Grundprinzipien des EU-Rechts und habe die Uhr im Prozess der Liberalisierung des Luftverkehrs zurückgedreht, so der Billigflieger. Mit einer Klage von Ryanair vor dem EuG gegen französische Beihilfen ist die Airline ebenfalls gescheitert.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Ryanair scheitert erneut vor EuG: . In: Legal Tribune Online, 14.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45472 (abgerufen am: 25.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag