Wirtschaftskanzleien und das Russland-Dilemma
Die Invasion Russlands in die Ukraine wird für Wirtschaftskanzleien zum Hürdenlauf, die Hindernisse kommen in Gestalt von Sanktionen und öffentlichem Druck. Kann der Spagat zwischen Geschäftssinn und Moral gelingen?
"Wir wissen aktuell nicht, wo uns der Kopf steht. Wie sollen wir in dieser Gemengelage eine klare Position gegenüber den Medien vertreten?", heißt es an einer, "Hoffentlich wird alles bald wieder ruhiger" an anderer Stelle. Es sind Stimmen aus Wirtschaftskanzleien, mit denen LTO in den vergangenen Tagen den Dialog gesucht hat. Dort, wo sonst jeder Buchstabe sitzt und eher zu viele als zu wenige Worte ihren Weg in Richtung Medien suchen, trifft man auf nicht gekannte Zurückhaltung.
Wie positionieren sich Wirtschaftskanzleien im Ukraine-Konflikt? Es ist derzeit sicher nicht die drängendste Frage, dennoch hat sie Berechtigung. Die Suche nach Antworten führt durch ein Dickicht aus PR-Vokabeln, Ungewissheit und Unsicherheit.
Es herrscht aktuell kein Mangel an Pressemitteilungen, Blogeinträgen und Social-Media-Posts mit Solidaritätsbekundungen bei kleinen wie großen Wirtschaftskanzleien. Dagegen herrscht ein Mangel an klaren Worten, insbesondere im Hinblick auf Bestandsmandate mit Russlandbezug, und ein Defizit bei der Definition von Mindeststandards und roten Linien.
Welche Rolle dürfen moralische Erwägungen bei Akteuren einer Branche spielen, die sich der Vertretung von Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten verschrieben hat? Und darf man es Kanzleien verübeln, dass sie sich mit klaren Aussagen so schwer tun? Die Lage ist undurchsichtig. Meldungen über Sanktionen überschlagen sich. Länder wie die Schweiz, die zunächst eine neutrale Haltung eingenommen hatten, ändern den Kurs. Die Spielregeln werden nahezu täglich neu geschrieben.
Von Mandatsverzicht ist dieser Tage viel zu lesen. Ob ein solcher Verzicht auf Sanktionen zurückzuführen ist oder aus freien Stücken erfolgt, erfährt man - mit Verweis auf die Verschwiegenheitspflicht - nicht. Welche Kanzlei bei bestehenden Geschäftsbeziehungen nur das Unumgehbare veranlasst und wo die Maßnahmen über das Notwendige hinausgehen, bleibt Gegenstand von Spekulationen.
Nord Stream 2: Rette sich, wer kann
Beispiel Nord Stream 2: Das Projekt, betrieben von der gleichnamigen Gesellschaft mit Sitz im schweizerischen Zug, wird von Wintershall, Shell, Uniper, Engie und OMV mitfinanziert. Mehr als 600 Zulieferer waren in den vergangenen Jahren eingebunden. Die Erdgas-Pipeline galt, obwohl von Beginn an umstritten, lange als Vorzeigeprojekt, mit dem sich auch die mandatierten Wirtschaftskanzleien gerne schmückten.
Vom einstigen Glanz ist nicht viel geblieben, Nord Stream 2 ist zum mandatum non grata geworden. Deutschland hat den Zertifizierungsprozess gestoppt, der Voraussetzung für eine Inbetriebnahme der Pipeline ist. Die USA verhängten Sanktionen gegen die Betreibergesellschaft und deren Führungsebene.
Wer die Internetpräsenz der zum russischen Gazprom-Konzern gehörenden Betreiberin ansteuerte, fand bis vor kurzem ein Statement, in dem sich das Unternehmen von Medienberichten über einen bereits eingereichten Insolvenzantrag distanziert. Bestätigen könne man aber, dass die Website aufgrund von "ernsthaften und anhaltenden Attacken" von außen abgeschaltet wurde. Auch Mobiltelefone und Festnetzanschlüsse seien - "bedauerlicherweise" - aktuell nicht erreichbar. Inzwischen heißt es nur noch "404 Not Found".
Die Frage nach ethisch-moralischen Erwägungen als Ursache für die Beendigung von Mandaten rund um das Pipeline-Projekt erübrigt sich. Das gilt auch für die Beratung anderer russischer Personen und Unternehmen, die mit Sanktionen seitens der Europäischen Union, Großbritannien oder den USA bedacht wurden. Bei diesen Mandaten gibt es für die Kanzleien keinen Entscheidungsspielraum.
Freiwilliger Mandatsverzicht? Heißes Eisen!
Wie aber umgehen mit über Nacht toxisch gewordenen Mandaten, bei denen die Fortsetzung im Ermessen der Kanzleien liegt? Kann und will man sich überhaupt positionieren und damit auf einträgliches Geschäft verzichten? Oder gibt man sich aus taktischen Erwägungen lieber apolitisch?
Was den freiwilligen Verzicht auf Bestandsmandate anbelangt, sollte die Erwartungshaltung von Außenstehenden nicht zu hoch angesiedelt werden. Hinter vorgehaltener Hand geht es diesbezüglich mitunter erfrischend offen zu: "Geben wir ein Mandat freiwillig aus der Hand, freuen sich die Wettbewerber. Wirkung? Fehlanzeige!", bekommt man zu hören.
Deutlich vernehmbar sind auch Stimmen, die an dieser Stelle Schlagworte wie Berufsehre und Vertragstreue in die Diskussion einbringen. Rechtsanwalt Dr. Viktor Winkler, der nach eigenen Angaben eine Reihe von russischen Adressen und deutsche Mandanten mit erheblichem Russlandgeschäft vertritt, spricht gegenüber LTO in diesem Zusammenhang von einem "berufsethischen Skandal". Für ein "kollektives Von-Bord-werfen" von Mandaten mit Russland-Bezug bestehe keinerlei Anlass, sagt Winkler. Er sieht einen Empörungswettlauf, aus dem immer die Falschen als Sieger hervorgingen. Rechtsanwälte sollten sich daran seiner Meinung nach nicht beteiligen - "nicht trotz der Ethik, sondern wegen ihr."
Tanz auf der PR-Klinge
Sorgen um negative Auswirkungen von offiziellen Statements im Hinblick auf Mitarbeitende in den Büros in der Ukraine und Russland treiben Wirtschaftskanzleien ebenfalls um. Die Abwertung des Rubel, der Ausschluss von sieben russischen Banken aus dem Swift-Netzwerk und Eingriffe Russlands in den Devisen-Kapitalverkehr - all das bringt Herausforderungen mit schwer abzuschätzenden Folgen.
Wozu interne Abwägungsprozesse und diffuse Rahmenbedingungen führen, lässt sich nachlesen. Ein Großteil der zur Veröffentlichung freigegebenen Statements bleibt hinsichtlich möglicher Konsequenzen im bestehenden Mandatsportfolio vage, einige Anfragen von LTO wurden gar nicht erst beantwortet.
"Wir überprüfen gegenwärtig jede unserer laufenden Vertretungen russischer und auch weißrussischer Mandanten und unternehmen Schritte, um bestimmte Mandate in Übereinstimmung mit allen maßgeblichen berufsrechtlichen Pflichten zu beenden. Unser Moskauer Büro ist weiterhin geöffnet. Wir halten alle anwendbaren Sanktionen in vollem Umfang ein und beobachten die sich anhaltend entwickelnde Situation genau", ist etwa von White & Case zu erfahren.
Baker McKenzie verweist auf ein Statement, in dem die Kanzlei erklärt, dass man dabei sei, alle Tätigkeiten mit Russlandbezug auf den Prüfstand zu stellen. In einigen Fällen werde es zu einer Beendigung von Geschäftsbeziehungen kommen.
Freshfields betont die Vertraulichkeitspflicht im Hinblick auf Mandate, Mandantinnen und Mandanten, bleibt eigenen Angaben zufolge aber ebenfalls nicht untätig: "In Bezug auf laufende Mandate und neue Mandatsanfragen hat die Kanzlei umgehend und verantwortungsbewusst gehandelt, um im Einklang mit unseren Werten und ungeachtet der geschäftlichen Auswirkungen unseren gesetzlichen und berufsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen." Aus diesem Grund seien laufende Mandate gekündigt oder ausgesetzt und die Annahme neuer Mandate abgelehnt worden.
Von CMS Deutschland heißt es: "Wir beraten derzeit intensiv, in enger Abstimmung mit unseren Kolleginnen und Kollegen in Deutschland, Großbritannien und Frankreich, die Thematik und das weitere Vorgehen und stellen unsere Russlandaktivitäten umfassend auf den kritischen Prüfstand. Das zentrale internationale CMS-Führungsgremium stimmt das Vorgehen mit den nationalen CMS-Firmen ab, um eine einheitliche Position zu dem Russlandgeschäft zu haben."
Alles eine Frage der Perspektive?
Mit Geschäftssinn und Aufgeschlossenheit begegnet man der Ausgangslage bei Hengeler Mueller: "Unternehmen, nicht nur solche mir direktem Russlandgeschäft, stehen mit den Sanktionen vor massiven Herausforderungen. Daraus ergibt sich auch erheblicher Beratungsbedarf – von der Prüfung von Geschäftsaktivitäten, Exporten und Finanzierungen, Vertragsgestaltungen und Durchsetzung vertraglicher Ansprüche, Strukturierung von Transaktionen oder der Navigation durch widersprüchliche Sanktionen verschiedener Staaten bis hin zu potentiellen straf- und zivilrechtlichen Folgen von Sanktionsverstößen."
Vergleichsweise deutliche Worte findet man bei Allen & Overy: "Allen & Overy unterstützt die Maßnahmen, die Regierungen weltweit als Reaktion auf diese sinnlose Invasion ergriffen haben, und verurteilt Russlands Vorgehen." Weiter heißt es von der Kanzlei: "Wir überprüfen unser Russland-bezogenes Portfolio und haben beschlossen, neue Mandate abzulehnen und sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Russland einzustellen, die mit unseren Werten unvereinbar sind."
Noch einen Schritt weiter geht man bei Tigges. Die Kanzlei unterhält neben Düsseldorf und Berlin auch Niederlassungen in Warschau und Kattowitz. Tigges hat nach eigenen Angaben beim Generalbundesanwalt Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Völkerstrafgesetzbuch und die Charta der Vereinten Nationen gegen den russischen Präsidenten Vladimir Putin und Außenminister Sergej Lawrow erstattet. Die juristische Aussichtslosigkeit der Mission räumt die Kanzlei ein, ihr Beipackzettel hat dennoch Beachtung verdient: "Als Juristen glauben wir fest daran, dass unsere Welt nur lebenswert bleibt, wenn wir auf Recht und auf Vereinbarungen vertrauen können und diese auch mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln versuchen durchzusetzen."
Auf externe Faktoren wie Sanktionen haben die Kanzleien keinen Einfluss. Die Spielregeln ihrer Kommunikation nach außen bestimmen sie aber selbst. Die Adressatinnen und Adressaten der Kommunikation aus Kanzleien wissen um die bestehenden Herausforderungen und die Interessenskonflikte, die intern auszufechten sind. Dazu gehört auch Verständnis dafür, dass es "die Kanzlei" mit einer einhelligen Meinung nicht gibt. In den Niederlassungen sitzen mal einige wenige, mal mehrere Tausend Mitarbeitende mit individuellen Ansichten und Meinungen.
Bemerkenswert ist in diesem Kontext die Herangehensweise von Norton Rose, wo den Mitarbeitenden in einem internen Memo, das auf Twitter und Linkedin die Runde machte, aufgetragen wurde, öffentliche Äußerungen zu Sanktionsmaßnahmen gegen Russland und russischen Unternehmen zu unterlassen. Auch wenn sich die Kanzlei mit einer anschließenden Klarstellung um Schadensbegrenzung bemüht hat: Gelassenheit im Hinblick auf freie Meinungsäußerungen wäre - gerade im Kontext Russland - ein Signal, das man erwarten darf.
Zwar gab es bereits in den frühen Tagen der Invasion auch aus dem Umfeld der großen Namen in der Branche vereinzelt kritische Anmerkungen zu lesen. Reaktionen auf großer Bühne, wie zuletzt von Linklaters, wo man ankündigte, nicht mehr mit Personen oder Organisationen zusammenzuarbeiten, die unter direkter oder indirekter Kontrolle des russischen Regimes stehen, sind derzeit noch Ausnahmeerscheinungen.
Zögern sorgt für mehr Fragezeichen
Pauschalierende Aussagen und vage Ankündigungen haben zur Folge, dass Fragen aufkommen, wo Antworten gesucht werden. Mediale Ankündigungen wie etwa bei Gleiss Lutz oder von Rödl & Partner, keine neuen Geschäftsbeziehungen mit russischen Mandantinnen und Mandaten mehr einzugehen, verfehlen den Kern der Problematik, nämlich die Frage, nach welchen Maßstäben gegenwärtig und in Zukunft mit aktuellen Mandatsbeziehungen zu staatsnahen russischen Unternehmen und Einzelpersonen verfahren wird.
Naheliegend erscheint eine Analogie zu den Bekenntnissen in Sachen Nachhaltigkeit, die mehr und mehr Kanzleien inzwischen nicht nur für die externe Beratung, sondern auch für sich selbst abgeben. Konkrete und nachprüfbare Aussagen dazu, welche Kriterien und ethischen Mindeststandards aktuell und zukünftig zur Beurteilung bestehender und neu einzugehender Mandate herangezogen werden, und eine transparente Darlegung, wie zugehörige Review-Prozesse ablaufen, wären begrüßenswert.
Wo eine rote Linie gezogen wird, ist Sache der Kanzleien. Eine Information darüber, wo sie gezogen wurde, ist für Außenstehende ebenso wie für angehende Mandantinnen und Mandanten ein wertvoller Beitrag zur Meinungsbildung. Und auch unter dem heiß umkämpften juristischen Nachwuchs wird es Anwältinnen und Anwälte geben, die interessiert beobachten, wie sich potenzielle Arbeitgeber positionieren.
Ein Jahr. Neun Themen. Neun Texte.: . In: Legal Tribune Online, 23.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50478 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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